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Samstag, den 16. Okt. 2004

Innenausbau

 
CK - Washington.   Erstaunt die Meldung, der Antrag von Restaurants auf eine Innenausbaugenehmigung in Washington dauere sieben Wochen, in benachbarten Maryland fünf Wochen bis zur Bescheidung? Sie sollte, denn selbst in der Vor-PC-Zeit, ca. 1972, sollte so etwas bei deutschen Landratsämtern nur acht Wochen dauern - und nach dem studentischen Einsatz des Verfassers zum Verhackstücken des Bundes- und Landesbaugesetzes und Fütterung der Lochkartenprogrammierer, die noch Ergebnisse auf Telexstreifen auslesen mussten, bald nur noch zwei Wochen, jedenfalls in jenem Kreis - dank der Weitsicht des leitenden Juristen der Bauabteilung, die dem Studenten nebenbei den Rechner- und Computerrechtsspleen versetzte.



Berufung des Nichtkunden auf Schiedsklausel

 
CK - Washington.   Wenn eine Börse Kunden-Broker-Beziehungen einer Schiedsklausel unterwirft und der Kunde sich auf die Klausel beruft, obwohl der angestellte Broker einer Brokerfirma den Kunden betrügt und seine Einlagen nicht über die Firma abwickelt, kann der Kunde im Schiedsverfahren Rechte gegen die Brokerfirma geltend machen? Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks bejahte am 6. Oktober 2004 im Fall IFG Network Securities, Inc. v. Rua L. King, Az. 03-15078, diese Frage.

Es untersuchte, ob der Kunde überhaupt im Sinne des NASD-Schiedskodex' Kunde der Brokerfirma war, wenn ihr Angestellter die erforderliche Vertragsbeziehung nicht dokumentiert und sie statt dessen lediglich dem Kunden vortäuscht. Nach dem Bundesschiedsrecht des Federal Arbitration Act ist eine schriftliche Schiedsvereinbarung notwendig, und das Gericht hielt die NASD-Regeln für hinreichend schriftlich und vereinbart, zumal nach geltendem Präzedenzfallrecht Zweifel zugunsten der Schiedspflicht auszulegen sind, vgl. Moses H. Cone Memorial Hospitalv. Mercury Construction Corporation, 460 US 1, 24-25 (1983).







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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