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Donnerstag, den 11. Nov. 2004

P2P-Musik-Studie wertlos  

CK - Washington.   Eine amtlich wirkende Studie über angebliche Auswirkungen des P2P-Musikvertriebs auf Musikvermarkter, die eine minimale Auswirkung behauptet und gleichzeitig einer Studie der Harvard und North Carolina Universitäten widerspricht, die zum gegenteiligen Ergebnis gelangt ist, siehe auch Institut für Urheber- und Medienrecht, US-Studie: Musik-Tauschbörsen sind ausschlaggebend für Umsatzeinbrüche, ist nach Ermittlungen von P2Pnet unter dem Titel Piracy on the High Cs u.a. wegen der Verbindungen der Untersuchungsbeteiligten zum Verband der gewerblichen Musikvermarkter fragwürdig.

Ihr mangelt die notwendige Objektivität, und sie stellt daher vermutlich ein weiteres Propagandamittel einiger Verbände und Unternehmen dar, die seit Anfang der 90-er Jahre den technischen Zug der Zeit verpasst haben und nun auf den Rechts- und Gesetzgebungswegen und durch Öffentlichkeitsarbeit versuchen, den Anschluss an im Musikvertrieb erfolgreiche Technikunternehmen wie Apple zu gewinnen. Bei dem Herausgeber der Studie, National Bureau of Economic Research, handelt es sich um einen Privatbetrieb, keine Regierungsstelle.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Erste Verfassungszusatz jedem, der eine Gesetzesänderung wünscht, das Lügen gestattet, genauso wie dies Politikern in Wahlen gestattet ist. Der Erste Verfassungszusatz isoliert die Beteiligten auch von der Haftung für die ansonsten rechtswidrige kartellrechtliche Kollusion nach dem Noerr Pennington-Grundsatz.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.