×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 21. Nov. 2004

Umfeld des Internetbetrugs

 
CK - Washington.   Das technische und rechtliche Umfeld des Internet-Auktionsbetrugs untersuchen Cecil Eng Juan Chua und Jonathan Wareham in Fighting Internet Auction Fraud: An Assessment and Proposal (Gratiszugang f. Mitgl.), Computer, October 2004, S. 31 ff. Im Journal der IEEE Computer Society stellen sie die Betrugsarten vor, erstellen ein Profil der Betrüger, die sie vornehmlich für Professionelle halten, erörtern gesetzliche Maßnahmen und die Möglichkeiten der Rechtsverfolgung durch Behörden und Private und gelangen zum Schluss, daß die Anwendung vorhandener Gesetze ausreicht, um wirksam gegen Auktionsbetrug vorzugehen.

Wichtig erscheint ihnen, dass den Rechtsbrechern eine gemeinsame Front der Rechtstreuen entgegengestellt wird, die sich durch Wissensstreuung, gemeinsame Informationssammlung und -auswertung und soziale Netzwerke Freiwilliger auszeichnet. Gemeinnützige Selbsthilfe, beispielsweise den sofortigen Erwerb betrügerischer Auktionsangebote durch Sachverständige, um Schaden von anderen abzuhalten, erweist sich als riskant, wie die Verfasser belegen. Intermediation, regen die Verfasser an, sollte als eine Form des gemeinschaftlichen Vorgehens gegen Rechtsbrecher parallel zur staatlichen Rechtsdurchsetzung erlaubt, gefördet und organisiert werden.



An Gehilfen delegierte Pflichten

 
Overview
Vicarious Liability
and Statutory Duty
CK - Washington.   Die Haftung für die Verletzung delegierter Pflichten erörtert der Oberste Gerichtshof des Staates Kalifornien im Fall Yoshi Morohoshi et al. v. Pacific Home et al. am 15. November 2004, Az. S120903. Nach dem Grundsatz der vicarious Liability untersucht er die Delegierbarkeit von gesetzlichen Pflichten, in diesem Fall nach einem Behindertenversorgungsgesetz, die einem Verwaltungszentrum zufallen, und ihre Erstreckung auf ein Versorgungswerk, welches die Leistungen nach einer Verwaltungsentscheidung über den Versorgungsumfang erbringt und einen tödlichen Fehler begeht.

Die Erörterung der Delegierbarkeit und Differenzierbarkeit von Aufgaben und die daraus resultierende Haftungserstreckung vom Versorgungsleister auf den Versorgungsverwalter, welche das Gericht in diesem Fall ablehnt, besitzt eine über diesen Fall und das Recht Kaliforniens hinausgehende Bedeutung zur vicarious Liability, die sich wie eine Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach §831 BGB auswirken kann. Sachverhaltsähnliche Fragen stellen sich auch im deutschen Recht, vgl. Deinert/Schreibauer, Haftung und Haftungsübernahme im Betreuungsverhältnis, BtPrax 1993, S. 185.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER