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Sonntag, den 21. Nov. 2004

An Gehilfen delegierte Pflichten  

Overview
Vicarious Liability
and Statutory Duty
CK - Washington.   Die Haftung für die Verletzung delegierter Pflichten erörtert der Oberste Gerichtshof des Staates Kalifornien im Fall Yoshi Morohoshi et al. v. Pacific Home et al. am 15. November 2004, Az. S120903. Nach dem Grundsatz der vicarious Liability untersucht er die Delegierbarkeit von gesetzlichen Pflichten, in diesem Fall nach einem Behindertenversorgungsgesetz, die einem Verwaltungszentrum zufallen, und ihre Erstreckung auf ein Versorgungswerk, welches die Leistungen nach einer Verwaltungsentscheidung über den Versorgungsumfang erbringt und einen tödlichen Fehler begeht.

Die Erörterung der Delegierbarkeit und Differenzierbarkeit von Aufgaben und die daraus resultierende Haftungserstreckung vom Versorgungsleister auf den Versorgungsverwalter, welche das Gericht in diesem Fall ablehnt, besitzt eine über diesen Fall und das Recht Kaliforniens hinausgehende Bedeutung zur vicarious Liability, die sich wie eine Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach §831 BGB auswirken kann. Sachverhaltsähnliche Fragen stellen sich auch im deutschen Recht, vgl. Deinert/Schreibauer, Haftung und Haftungsübernahme im Betreuungsverhältnis, BtPrax 1993, S. 185.


Sonntag, den 21. Nov. 2004

Kopie des Katalogfotos  

CK - Washington.   Das Bundesgericht erster Instanz des Ostbezirks von Pennsylvanien entschied am 12. November 2004 im Fall Schiffer Publishing Ltd. et al. v. Chronicle Books, LLC et al., Az. 03-492, Fragen zum urheberrechtswidrigen Kopieren von Fotografien von Stoffmustern in Büchern, die für Künstler und stoffverarbeitende Amateure bestimmt sind und in vergleichbare Bücher eines anderen Verlages nach einem elektronischen Scanvorgang eingebracht wurden.

Während eine Kopie dieser Art von einem Foto eines berühmten Fotografen zweifellos eine urheberrechtswidrige Kopie darstellt, ist die Urheberrechtswidrigkeit bei der Ablichtung von Stoffen nicht so eindeutig. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf das Kopieren von Werken, deren Schöpfungshöhe nicht unbedingt dem künstlerischen Foto gleich kommt, beispielsweise Produktfotos in Katalogen.

In einer gründlichen Darstellung der Fakten, beispielsweise der künstlerischen Entstehungsgeschichte der Fotos, der Auswahl der Stoffe wie der Fotos, der Entscheidung über die Distanz zwischen einem Stoff und seiner akkuraten Wiedergabe im Lichtbild, sowie der ebenfalls detaillierten Abwägung der anwendbaren rechtlichen Merkmale des Copyright Act gelangte das Gericht zur Erkenntnis, dass die Fotografien im Originalsammelband urheberrechtsfähig sind. Desweiteren stellte es einen rechtwidrigen Kopiervorgang fest, der zu einer unerlaubten Nutzung außerhalb der Fair Use-Doktrin des 17 USC §107 führte.

Abschließend erklärte das Gericht, warum es keine Verletzung von 17 USC §1202, dem Digital Millennium Copyright Act, feststellte und bestimmte einen Termin zu Ermittlung des Schadensersatzes. Dabei wird ein Aktenvermerk der Beklagten eine Rolle spielen, der Empfehlungen für das Verstecken der kopierten Werke in der neuen Sammlung enthält, damit die Verletzungen nicht entdeckt würden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.