An Gehilfen delegierte Pflichten
Overview
Vicarious Liability
and Statutory Duty
CK - Washington. Die Haftung für die Verletzung delegierter Pflichten erörtert der Oberste Gerichtshof des Staates Kalifornien im Fall Yoshi Morohoshi et al. v. Pacific Home et al. am 15. November 2004, Az. S120903. Nach dem Grundsatz der vicarious Liability untersucht er die Delegierbarkeit von gesetzlichen Pflichten, in diesem Fall nach einem Behindertenversorgungsgesetz, die einem Verwaltungszentrum zufallen, und ihre Erstreckung auf ein Versorgungswerk, welches die Leistungen nach einer Verwaltungsentscheidung über den Versorgungsumfang erbringt und einen tödlichen Fehler begeht.Vicarious Liability
and Statutory Duty
Die Erörterung der Delegierbarkeit und Differenzierbarkeit von Aufgaben und die daraus resultierende Haftungserstreckung vom Versorgungsleister auf den Versorgungsverwalter, welche das Gericht in diesem Fall ablehnt, besitzt eine über diesen Fall und das Recht Kaliforniens hinausgehende Bedeutung zur vicarious Liability, die sich wie eine Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach §831 BGB auswirken kann. Sachverhaltsähnliche Fragen stellen sich auch im deutschen Recht, vgl. Deinert/Schreibauer, Haftung und Haftungsübernahme im Betreuungsverhältnis, BtPrax 1993, S. 185.