Du habest den Körper
SK - Potsdam. Am 3. Mai 2005 entschied das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia in Rooney v. Secy of the Army, Az. 04-5004, dass der insbesondere im Strafrecht anwendbare writ of habeas corpus - lat.: may you have the body, zu vergleichen mit der deutschen Anordnung eines Haftprüfungstermins - das geeignete Rechtsmittel für diejenigen Zeitsoldaten ist, die behaupten, zu Unrecht der militärischen Dienstpflicht zu unterliegen.
In dem hier zugrundeliegenden Verfahren beantragte Rooney festzustellen, dass seine militärische Verpflichtung mit der von ihm beantragten vorzeitigen ehrenhaften Entlassung beendet und deren späterer Widerruf wegen Verletzung des Uniform Code of Military Justice und der verfassungsrechtlich verankerten Due Process Clause unrechtmäßig sei. Nach Ansicht des Gerichts beantragte Rooney einen writ of habeas corpus, da er sinngemäß behauptete, er befinde sich auf grund der Verletzung der Verfassung und des Rechts der Vereinigten Staaten in Haft. Das Gericht entschied, dass der writ of habeas corpus bereits seit längerem das in einem solchen Fall anwendbare Rechtsmittel sei und eine Feststellungsklage diesem gegenüber subsidiär ist.
Letztlich wurde die Klage jedoch wegen mangelnder Zuständigkeit abgewiesen. Grund dafür ist unter anderem die letzten Jahres ergangene Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereiningten Staaten in Sachen Rumsfeld v. Padilla Az.: 03-1027, die klar stellte, dass ein Bundesgericht nur dann die Zuständigkeit über ein writ of habeas corpus hat, wenn es zuständig für den unmittelbaren Aufseher des Gefangenen ist. Dieser ist hier der kommandierende Offizier von Rooneys derzeitigem Dienstsitz in Fort Hood, Texas und nicht der hier verklagte Secretary of the Army.