Vorrang des Schiedsverfahrens
VH - Washington. In seiner Entscheidung vom 18. August 2005 im Fall Joel J. Safer; Melanie M. Safer, et al. v. Nelson Financial Group Inc.; William J. Nelson, Az. 04-31092, hob das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks wiederholt die vorrangige Bedeutung von vertraglichen Schiedsklauseln hervor.
Liegen zwei Verträge vor, bei denen einer inhaltlich gültige Schlichtungs-, der andere eine umfangreichere Schiedsklausel enthät, und betreffen diese Verträge im wesentlichen den gleichen Vertragsgegenstand und stehen somit miteinander in einem engen Zusammenhang, so finden die jeweiligen Schiedsklauseln auf beide Verträge Anwendung, soweit beide Verträge von allen Parteien unterzeichnet wurden.
Zur Begründung zieht das Gericht die Entscheidung Moses H. Cone Mem. Hosp. v. Mercury Constr. Corp., 460 US 1, 24-25 (1983), des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington heran und zitiert, dass im Zweifel der Umfang einer Schiedsklausel zugunsten der Ermöglichung der Durchführung eines Schiedsverfahrens zu beurteilen sei.