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Donnerstag, den 25. Aug. 2005

Vorrang des Schiedsverfahrens  

VH - Washington.   In seiner Entscheidung vom 18. August 2005 im Fall Joel J. Safer; Melanie M. Safer, et al. v. Nelson Financial Group Inc.; William J. Nelson, Az. 04-31092, hob das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks wiederholt die vorrangige Bedeutung von vertraglichen Schiedsklauseln hervor.

Liegen zwei Verträge vor, bei denen einer inhaltlich gültige Schlichtungs-, der andere eine umfangreichere Schiedsklausel enthät, und betreffen diese Verträge im wesentlichen den gleichen Vertragsgegenstand und stehen somit miteinander in einem engen Zusammenhang, so finden die jeweiligen Schiedsklauseln auf beide Verträge Anwendung, soweit beide Verträge von allen Parteien unterzeichnet wurden.

Zur Begründung zieht das Gericht die Entscheidung Moses H. Cone Mem. Hosp. v. Mercury Constr. Corp., 460 US 1, 24-25 (1983), des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington heran und zitiert, dass im Zweifel der Umfang einer Schiedsklausel zugunsten der Ermöglichung der Durchführung eines Schiedsverfahrens zu beurteilen sei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.