Champerty lebt noch
CK • Washington. Kaum jemand kennt noch den Begriff Champerty - das Verbot für Anwälte, eigene Rechte am Klageanspruch zu erwerben und als Prozessfinanzierer zu vertreten.
Richterin Shirley Wohl Kram im erstinstanzlichen Bundesgericht des Südbezirks von New York erinnert sich jedoch an das Konzept und zieht es als eine der Rechtsgrundlagen für Sanktionen gegen einen im Sammelklagewesen tätigen Anwalt, Edward D. Fagan, heran.
Dieser hätte nicht nur einen Vergleich mit der Bank Austria umgehen wollen, der sich auf alle Zeit seit Beginn der Menschheit bezog, sondern auch Rechte an einem Gemälde erworben, das zu den Kunstgegenständen gehörte, die mit einer Sammelklage herausgefordert werden sollten.
Der gestresste Anwalt Fagan soll den Champerty-Vorwurf bestreiten. Im Gegensatz zu Barratry soll Champerty keine strafrechtliche Komponente besitzen, jedoch eine disziplinarrechtliche. Barratry verbietet wiederholte aussichtslose und belästigende Klagen.