Verfahren nicht ausgesetzt, Klage abgewiesen
CK • Washington. Im Fall Tun-Hsiung Wu v. T.W. Wang, Inc. d/b/a/ World Journal USA, Az. 04-2102, gab des Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 26. August 2005 dem Wiedereinsetzungsantrag des abgewiesenen Klägers statt.
Nach der Klagezustellung hatten die Parteien das Verfahren einvernehmlich ruhen lassen und beim Gericht seine Aussetzung beantragt, weil sie den Ausgang eines Parallelverfahrens in Taiwan abwarten wollten.
Das Gericht reagierte trotz acht Nachfragen der Parteien nicht auf diesen Antrag und wies die Klage wegen unterlassener Weiterverfolgung plötzlich ab.
In seinem Urteil erläutert das Obergericht die vier Merkmale der zulässigen Klagabweisung bei mangelnder Verfolgung. Die überraschende Abweisung erfüllte die Verfahrenserfordernisse nicht.