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Mittwoch, den 31. Aug. 2005

Rechtloser Zustand

 
.   Plünderung und Rechtlosigkeit kennzeichnen die Überschwemmungsgebiete im Süden. Die Nachrichten überschlagen sich mit dramatischen Berichten aus der Zone der Hilflosigkeit. Sterbenden rät die vorbeifahrende Polizei, es sei gleich, ob man bleibe oder sich evakuieren ließe, denn für den Toten sei das letzlich gleich. Verzweifelte stürzen sich von der Brücke. Die Humanität bleibt auf der Strecke. Die Rechtsordnung ist aufgelöst.



Schmerzensgeld für Halter

 
.   Eine KFZ-Eigentümerin besitzt keinen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Autohersteller, wenn nicht sie, sondern Familienmitglieder das Auto benutzen und tödlich verunglücken.

Dem Hersteller obliegen zwar zahlreiche Pflichten, die eine Haftung auslösen, doch erstrecken sie sich nicht auf die emotionale Schädigung der Eigentümerin, stellte das sechste Berufungsgericht des Staates Kalifornien im Fall Yan Gu v. BMV of North America, LLC, Az. H027808, am 26. August 2005 in einer ausführlichen Begründung fest.



Humanitärer Bundeswehr-Einsatz?

 
.   Darf die Bundeswehr dem überschwemmten Süden helfen? Sie sitzt ja um die Ecke, in Texas und Neumexiko. Amerikaner fragen, warum die Bundeswehr nicht aushilft, denn die GIs waren doch auch immer bei deutschen Katastrophen dabei.

Als einem NATO-Staat dürfte die Bundeswehr wohl den USA helfen, den Verkehr zu regeln und bei der Evakuierung mitzuwirken. Deutschland hat bereits THW- Unterstützung angeboten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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