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Donnerstag, den 01. Sept. 2005

Rechtloser Zustand II  

SM - München.   Angesichts der Flutkatastrophe verlieren nicht nur viele Bürger den Respekt vor der Rechtsordnung. Auch die Rechtspflege liegt nach Informationen von ProfessorBainbridge.com darnieder. Die Kanzleiräume von etwa einem Drittel aller in Lousiana ansässigen Anwälte seien verwüstet. Das höchste Gericht des Bundesstaates und ein Bundesberufungsgericht lägen unter Wasser. Der Großteil der Aktenbestände, Beweismittel und wohl auch die auf Computern gespeicherten Daten dürften als verloren gelten.

Sollte diese Prognose sich als zutreffend herausstellen, so müßte man sich über den Mangel an Katastrophenvorsorge wundern. Denn angesichts der prekären geographischen Lage von New Orleans lag es nahe, wasserdichte Evakuierungsräume wenigstens für Gerichtsmaterial bereitzuhalten und von Computerdaten an außerhalb der Stadt gelegenen Orten Sicherheitskopien aufzubewahren.

Doch zu den Leidtragenden gehören nicht nur berufstätige, sondern auch angehende Juristen. Möglicherweise haben nämlich auch die Klausuren aus dem soeben im Juli geschriebenen Bar Exam die Fluten nicht überstanden. Zudem können Studenten der in New Orleans beheimateten Tulane Law School das Herbstsemester nicht zum vorgesehenen Termin antreten. Die Fakultät hat provisorische Webseiten eingerichtet, mit deren Hilfe die in alle Winde verstreuten Mitarbeiter, Professoren und Studenten Kontakt halten sollen. Viele Studenten würden aber gerne ihre Ausbildung wenigstens zeitweise an anderen Hochschulen fortsetzen. Bislang erlaubt der Dean dies jedoch nur den Studenten im dritten Jahr. Dahinter steht möglicherweise der Wunsch, die Law School vor der Auflösung zu bewahren.


Donnerstag, den 01. Sept. 2005

Rechtloser Zustand  

.   Plünderung und Rechtlosigkeit kennzeichnen die Überschwemmungsgebiete im Süden. Die Nachrichten überschlagen sich mit dramatischen Berichten aus der Zone der Hilflosigkeit. Sterbenden rät die vorbeifahrende Polizei, es sei gleich, ob man bleibe oder sich evakuieren ließe, denn für den Toten sei das letzlich gleich. Verzweifelte stürzen sich von der Brücke. Die Humanität bleibt auf der Strecke. Die Rechtsordnung ist aufgelöst.


Donnerstag, den 01. Sept. 2005

Schmerzensgeld für Halter  

.   Eine KFZ-Eigentümerin besitzt keinen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Autohersteller, wenn nicht sie, sondern Familienmitglieder das Auto benutzen und tödlich verunglücken.

Dem Hersteller obliegen zwar zahlreiche Pflichten, die eine Haftung auslösen, doch erstrecken sie sich nicht auf die emotionale Schädigung der Eigentümerin, stellte das sechste Berufungsgericht des Staates Kalifornien im Fall Yan Gu v. BMV of North America, LLC, Az. H027808, am 26. August 2005 in einer ausführlichen Begründung fest.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.