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Freitag, den 02. Sept. 2005

Kausalität nicht vor den Richter

 
.   Die Frage der Kausalität als einem Merkmal der deliktischen Haftung ist nicht vom Richter, sondern den Geschworenen, der Jury zu entscheiden, stellte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 26. August 2005 im Fall Carol E. Heatherly et al. v. Steven Alexander, Az. 03-4013, fest.

Ein gestohlener Laster fuhr auf einen angehängten PKW auf, der auf sein Zugfahrzeug gestoßen wurde, welches seinerseits auf einen am Straßenrand geparkten Lastwagen aufstieß. Die Insassen des Zugfahrzeuges verklagten den Fahrer des parkenden Lasters. Das Untergericht entschied zugunsten des Beklagten wegen mangelnder Kausalität.

Das Berufungsgericht wies den Fall an das Untergericht zurück, denn die Subsumtion der Tatsachen unter die Rechtsgrundsätze zur Kausalität muss die Jury, darf nicht nicht der Richter vornehmen, entschied es. Es erörtert dazu beispielhaft das Kausalitätsrecht im Rahmen der deliktischen Haftung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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