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Dienstag, den 06. Sept. 2005

Dritteinwirkung auf Vertrag  

VH - Washington.   Verstößt ein mit einem Arbeitnehmer in einem Trennungsvertrag vereinbartes Verumglimpfungsverbot gegen die öffentliche Ordnung und wird es daher durch ein Gericht für sittenwidrig und folglich nichtig erklärt, so ist dieser Verstoß aus der einzelstaatlichen Verfassung,dem materiellen Recht, Gerichtsentscheidungen oder der ständigen Verwaltungspraxis zu begründen. Hintergrund für diese Begründungspflicht ist die Missbrauchsmöglichkeit, die ein so weiter Rechtsbegriff wie der der öffentlichen Ordnung als Nichtigkeitsgrund eröffnet.

So entschied das Berufungsgericht des fünften Bezirks am 23. August 2005 im Fall Cooper Tire & Rubber v. John Booth Farese et al., Az. 04-60774, in dem es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unlauteren Einwirkens Dritter auf die Geschäfts-und Vertragsbeziehungen anderer, tortious Interference with Contract and Business Relations, ging. Der Beklagte hatte eine eidesstaatliche Erklärung einer ehemaligen Arbeitnehmerin der Klägerin inhalts verleumderischer und rufschädigender Aussagen einem Mitbeklagten zwecks Verwendung in einem unabhängigen Prozess gegen die Klägerin zu kommen lassen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.