Dritteinwirkung auf Vertrag
VH - Washington. Verstößt ein mit einem Arbeitnehmer
in einem Trennungsvertrag vereinbartes Verumglimpfungsverbot
gegen die öffentliche Ordnung und wird es daher durch ein
Gericht für sittenwidrig und folglich nichtig erklärt,
so ist dieser Verstoß aus der einzelstaatlichen Verfassung,dem
materiellen Recht, Gerichtsentscheidungen oder der
ständigen Verwaltungspraxis zu begründen. Hintergrund
für diese Begründungspflicht ist die
Missbrauchsmöglichkeit, die ein so weiter Rechtsbegriff wie
der der öffentlichen Ordnung als Nichtigkeitsgrund
eröffnet.
So entschied das Berufungsgericht des fünften Bezirks am 23. August 2005 im Fall Cooper Tire & Rubber v. John Booth Farese et al., Az. 04-60774, in dem es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unlauteren Einwirkens Dritter auf die Geschäfts-und Vertragsbeziehungen anderer, tortious Interference with Contract and Business Relations, ging. Der Beklagte hatte eine eidesstaatliche Erklärung einer ehemaligen Arbeitnehmerin der Klägerin inhalts verleumderischer und rufschädigender Aussagen einem Mitbeklagten zwecks Verwendung in einem unabhängigen Prozess gegen die Klägerin zu kommen lassen.
So entschied das Berufungsgericht des fünften Bezirks am 23. August 2005 im Fall Cooper Tire & Rubber v. John Booth Farese et al., Az. 04-60774, in dem es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unlauteren Einwirkens Dritter auf die Geschäfts-und Vertragsbeziehungen anderer, tortious Interference with Contract and Business Relations, ging. Der Beklagte hatte eine eidesstaatliche Erklärung einer ehemaligen Arbeitnehmerin der Klägerin inhalts verleumderischer und rufschädigender Aussagen einem Mitbeklagten zwecks Verwendung in einem unabhängigen Prozess gegen die Klägerin zu kommen lassen.