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Mittwoch, den 21. Sept. 2005

Wirksame Schiedssprüche

 
MAG - Washington   Im Fall Christopher C. McGrann v. First Albany Corporation, Az. 04-3602, bestätigte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks das Urteil des erstinstanzlichen Bezirksgerichts im Staat Minnesota.

McGrann klagte vor dem einzelstaatlichen Amtsgericht von Minnesota, um den Schiedsspruch durchzusetzen, der dem Kläger eine stattliche Summe an Schadensersatz zusprach. Der Beklagte beantragte erfolgreich eine Verweisung zum erstinstanzlichen Bezirksgericht und bestritt unter anderem die Höhe des Schadensersatzes.

Das erstinstanzliche Bezirksgericht bestätigte den Betrag, der vom Schiedsgericht beschlossen wurde, und wies die Behauptungen der First Albany Corporation als unbegründet zurück.

Das Bundesberufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und berief sich zur Begründung auf den Präzedenzfall Claude M. Schoch v. InfoUSA, Inc.; American Business Information Marketing, Inc., Az. 03-1296, in dem das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks zwei Voraussetzungen entwickelte, anhand derer ein Gericht den Schiedsspruch bezüglich Schadensersatz prüfen muss.

Es wird von dem angerufenen Gericht geprüft, ob das Schiedsgericht bei der Beschlussfassung über seine vertraglich festgesetzte Kompetenz hinausgeht und ob der vom Schiedsgericht festgesetzte Betrag completely irrational, vollständig unrealistisch, ist. Eine rechtliche Prüfung wird von den Gerichten jedoch nicht vorgenommen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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