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Mittwoch, den 21. Sept. 2005

Internet-Kundin schlägt zurück  

.   Wegen angeblich illegalen Musik-Bezugs aus dem Internet versuchte ein Inkassounternehmen $4.500 von einer Internetbenutzerin einzutreiben. Sie verklagte die Firma und ihren ISP wegen des von ihr behaupteten Verstoßes gegen die Inkassogesetze sowie der Freigabe ihrer Kundendaten.

Das erstinstanzliche Bundesgericht im Staat Washington entschied nun über Teile ihrer Klage. Die Klage gegen den ISP wird abgewiesen, weil sich der ISP rechtmäßig einer Gerichtsverfügung beugte und Kundendaten auslieferte.

Die Klage gegen das Inkassounternehmen wegen einer Verletzung des Bundesinkassogesetzes wird abgewiesen, weil die geltend gemachte Forderung des Inkassounternehmens keine Schuld im Sinne des Fair Debt Collections Practice Act darstellt, sondern lediglich eine Wunschvorstellung ihrer Auftraggeberin. Die Schuld war nicht tituliert, weil der den Musikbezug reklamierende Musikverein RIAA die Klägerin noch nicht einmal verklagt hatte, sondern lediglich gegen ihre IP-Anschrift vorgegangen war.

Die Klägerin darf den Klageantrag jedoch umstellen und das Inkassounternehmen wegen einer Verletzung des einzelstaatlichen Verbraucherschutzgesetzes gegen Inkassomissbrauch zur Haftung heranziehen. Das Verfahren Leadbetter v. Comcast Cable Communications et al., Az. 05-0892, wird nach dieser Zwischenentscheidung vom 22. August 2005 weitergeführt.

Am 14. September 2005 wurde bereits Berufung eingelegt, siehe 23 Computer & Internet Litigation Reporter vom 16. September 2005, und zwar vermutlich von der Inkassofirma, deren Einrede, sie dürfe nach der Noerr Pennington-Doktrin auch ungerechtfertigte Ansprüche geltend machen, vor Gericht erfolglos blieb.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.