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Samstag, den 01. Okt. 2005

Was ist es?

 
.   Ein Vertrag regelt ein Kaufgeschäft zwischen zwei Parteien. Ein Treuhandvertrag enthält eine Schiedsklausel, die auf die Parteien, nicht den Treuhänder anwendbar sein soll. Durch ihre Paraphen bestätigen die Parteien, sich dem unparteiischen Schiedsverfahren für alle Streitfragen auf das es anwendbar ist, zu unterwerfen: to have neutral arbitration of all disputes to which it applies.

Gegen den Einspruch des Verkäufers betrieb der Käufer das Schiedsverfahren sowie die Bestätigung des Schiedsspruches zu seinen Gunsten vor dem ordentlichen Gericht. In der Berufung griff der Verkäufer materielle Fehler im Schiedsspruch sowie die Schiedsklausel als unwirksam an.

Das Berufungsgericht des vierten Bezirks in Kalifornien teilte in seiner Entscheidung Nicols E. Villacreses et al. v. Arthur Molinari et al., Az. G034719, am 26. September 2005 die Auffassung, dass keine wirksame Schiedsklausel vorliegt. Dem Gericht kommt spanisch vor, dass niemand über das undefinierte es gestolpert war. Wenn das es unbekannt ist, kann der Anwendungsbereich der Schiedsklausel nicht bekannt sein.

Dann kann auch trotz der in Kalifornien wie im Bundesrecht geltenden bevorzugten Vertragsauslegung zugunsten von Schiedsverfahren keine Schiedsklausel duchsetzbar sein. Das Gericht empfiehlt daher, Verträge gründlich zu lesen, bevor man sich auf sie beruft.



Schiedsklausel überlebt

 
.   Kann eine vertragliche Schiedsklausel noch wirksam sein, wenn ein späterer Vertrag ohne Schiedsklausel ausdrücklich den ersten Vertrag ablöst und dort eine Rechtswahlklausel nur von der ordentlichen Gerichtsbarkeitskeit spricht?

Das Untergericht im Fall Bank Julius Baer & Co., Ltd. v. Waxfield Ltd. et al., Az. 04-6668-cv, meinte, die Merger Clause vernichte den alten Vertrag samt seiner Schiedsregel und die Rechtswahlklausel bestätige diese Erkenntnis.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks sah es am 13. September 2005 anders. Nach seinem Verständnis der Merger Clause konnte die Schiedsklausel überleben und für Vertragsstreitigkeiten verbindlich bleiben. Die Rechtswahlklausel stand der weiterhin wirksamen Schiedsklausel nicht entgegen.

Nach seiner Auslegung des späteren Vertrags sollte dieser lediglich die Vereinbarungen neu regeln, die mit denen des alten Vertrages unvereinbar waren, jedoch nicht den gesamten alten Vertrag aufheben, weil damit auch die wirtschaftlichen Ziele, beispielsweise einer Kontoeinreichtung durch den ersten Vertrag, auf welcher der spätere Vertrag wirtschaftlich basierte, verfehlt würden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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