Schiedsklausel überlebt
CK • Washington. Kann eine vertragliche Schiedsklausel noch wirksam sein, wenn ein späterer Vertrag ohne Schiedsklausel ausdrücklich den ersten Vertrag ablöst und dort eine Rechtswahlklausel nur von der ordentlichen Gerichtsbarkeitskeit spricht?
Das Untergericht im Fall Bank Julius Baer & Co., Ltd. v. Waxfield Ltd. et al., Az. 04-6668-cv, meinte, die Merger Clause vernichte den alten Vertrag samt seiner Schiedsregel und die Rechtswahlklausel bestätige diese Erkenntnis.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks sah es am 13. September 2005 anders. Nach seinem Verständnis der Merger Clause konnte die Schiedsklausel überleben und für Vertragsstreitigkeiten verbindlich bleiben. Die Rechtswahlklausel stand der weiterhin wirksamen Schiedsklausel nicht entgegen.
Nach seiner Auslegung des späteren Vertrags sollte dieser lediglich die Vereinbarungen neu regeln, die mit denen des alten Vertrages unvereinbar waren, jedoch nicht den gesamten alten Vertrag aufheben, weil damit auch die wirtschaftlichen Ziele, beispielsweise einer Kontoeinreichtung durch den ersten Vertrag, auf welcher der spätere Vertrag wirtschaftlich basierte, verfehlt würden.