Untersuchungsdaten vertraulich
CK • Washington. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied im Fall Thomas O'Connor v. Lynne B. Pierson et al., Az. 04-0224-cv, am 11. Oktober 2005, dass die Schulaufsicht nicht die ärztlichen Untersuchungsergebnisse eines Arztes verlangen darf, der einen Lehrer untersucht hat.
Dem Kläger wurde ein bedenkliches schulisches Verhalten vorgeworfen. Seine weitere Beschäftigung wurde von einer ärtzlichen Untersuchung und der Freigabe der Untersuchungsdaten an die Schulverwaltung abhängig gemacht. Der Kläger verweigerte die Freigabeerklärung. Er verlor seine Stelle.
Das Berufungsgericht stellt fest, dass die Forderung der Freigabe der Daten das Gewissen schockiert und weit über die Bedürfnisse der Schulverwaltung hinausgeht. Die in einer ärztlichen Untersuchung gesammelten Daten sind für Ärzte bestimmt, die sie verstehen können, nicht für Laien. Der Lehrer verlor seine Anstellung deshalb zu Unrecht. Den Schaden muss nun das Untergericht bemessen, wo der Fall weitergeführt wird.