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Freitag, den 14. Okt. 2005

Internet-Steuer bereichert Anwalt  

.   Stephen Diamond ist ein erfolgreicher Anwalt, berichtet das Wall Street Journal am 14. Oktober 2005 auf Seite A1. Diamond spezialisiert sich auf Online-Unternehmen, die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Er fand zuhause im Einzelstaat Illinois ein Gesetz, das ihm 25% der Einnahmen garantiert, die er für den Staat wegen nichtberechneter Steuern einklagen kann. Also kauft er munter bei Online-Anbietern und verklagt sie, wenn sie keine Steuer von ihm verlangen.

Mittlerweile finden einige Staaten mit ähnlichen Gesetzen sein Vorgehen unerträglich und ändern ihre Gesetze so, dass kein Einzelner am Steuerverlust verdient.

Bei den meisten Staaten ist weiterhin unklar, unter welchen Umständen die einzelstaatliche Umsatzsteuer bei Online-Transaktionen erhoben werden muss. In der Regel ist die Steuer fällig, wenn der Verkäufer am Sitz des Käufers einen Sitz, beispielsweise auch mit einem Verkaufsstand, hat. Unklar ist die Lage, wenn er dorthin vielleicht nur Telefonkontakte unterhält oder gelegentlich einen Vertreter entsendet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.