Roberts: Hauptstadt rechtelos
CK • Washington. In einer seiner letzten Entscheidungen am Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks, des sogenannten zweithöchsten Gerichts der Vereinigten Staaten, lehnte der neue Vorsitzende des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten, John G. Roberts, Jr., einen kleinen Schritt zur Gleichberechtigung der Hauptstadt Washington, die kein Staat ist, mit den Staaten der Vereinigten Staaten ab.
Gestern beschloss das Gericht, dass die Hauptstadtverwaltung nicht zur Erhebung einer Einkommensteuer auf die Einkünfte der in den Vorstädten wohnhaften, in der Hauptstadt arbeitenden Bürger berechtigt ist, selbst wenn Staaten dieses Recht besitzen und mindestens 40 Steuerbezirke landesweit dieses Recht ausüben.
Die Entscheidung ist noch nicht auf der Seite des Gerichts veröffentlicht. Taxation without Representation ist ein Schlagwort, welches ein Schlaglicht auf das vom Kongress und der Bundesverfassung eingeschränkte Selbstverwaltungsrecht der Hauptstadt wirft.
Ihre Bürger dürfen die Bundessteuer zahlen, doch seit 203 Jahren und 250 Tagen keine stimmberechtigten Abgeordneten in den Kongress entsenden. Über ihre Verwaltungsentscheidungen hängt der Kongress das Damoklesschwert seiner Revision. Der Unterschied zur Sklaverei besteht unter anderem darin, dass es den Bürgern der Hauptstadt freisteht, sie zu verlassen.