Warum keine Jury?
CK • Washington. Aus der Korrespondenz - Gedanken zur Feststellung, dass das deutsche Recht keine Jury im amerikanischen Sinne hat, und wie sich das dem Amerikaner erklären lässt:
Diese Minierklärung soll geholfen haben. Natürlich lässt sich zu diesem Themenkreis noch viel mehr sagen.
Wer die deutschen Verfahrensregeln im Zivilprozess dem amerikanischen Gesprächspartner erklären will, ist mit dem neuen Werk von Rützel, Wegen, Wilske, Commercial Dispute Resolution in Germany, Beck Verlag 2005, aus der Serie German Law Accessible bestens bedient. Dort findet man deutsche Quellen mit englischer Übersetzung im ausführlichen Anhang. Die erste Hälfte des Werkes erklärt umfassend das deutsche Zivilprozess- und Schiedsrecht auf Englisch.
Die deutschen und englischen Wikipedias erklären die Jury, z.B.: de.wikipedia.org/wiki/JuryEin Vorteil des Nichtjuryverfahrens ist, dass alle Beweise in das Verfahren eingebracht werden können, weil die Gefahr der Irreführung von Laien nicht besteht. Bei einem Juryverfahren müssen die Beweise auf die kompliziertesten (und teuersten) Weisen gefiltert werden, damit die nicht geschulte Jury nicht versehentlich unzulässige Beweise verwertet.
Deshalb kommt das deutsche Recht mit wenigen gesetzlichen Beweisvorschriften aus. Hingegen macht das amerikanische Beweisrecht ein Sechstel des landesweiten Teils der Anwaltszulassungsprüfung aus, was seine Bedeutung illustriert. Soweit man davon ausgehen kann, dass der zur Befähigung zum Richteramt geschulte Jurist auch tatsächlich bei der Beweiswürdigung die Spreu vom Weizen trennt, ermöglicht das deutsche Recht einen viel umfassenderen Sachverhalts- und Beweisvortrag als das amerikanische und damit eine hoffentlich auch gerechtere Entscheidung.