Bundeskompetenz ausgedehnt
CK • Washington. Weder die Bundesverfassung noch Gesetze schränken das Recht der Bundesgerichte ein, im einzelstaatlichen Familien- und Nachlassrecht aktiv zu sein. Doch hat sich eine Rechtstradition herausgebildet, die die Bundesgerichte aus diesen Streitigkeiten heraushält. Im Fall Vickie Lynn Marshall v. E. Pierce Marshall, Az. 04-1544, entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten am 1. Mai 2006, dass dieses ungeschriebene Recht in einem Erbfall nicht so eng ausgelegt werden darf, dass eine Witwe ihren Schadensersatzanspruch wegen unerlaubten Eingriffs in Vertragsverhältnisse gegen einen Miterben nicht vor dem Bundesgericht durchsetzen dürfe.