• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 01. Mai 2006

Bundeskompetenz ausgedehnt  

.   Weder die Bundesverfassung noch Gesetze schränken das Recht der Bundesgerichte ein, im einzelstaatlichen Familien- und Nachlassrecht aktiv zu sein. Doch hat sich eine Rechtstradition herausgebildet, die die Bundesgerichte aus diesen Streitigkeiten heraushält. Im Fall Vickie Lynn Marshall v. E. Pierce Marshall, Az. 04-1544, entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten am 1. Mai 2006, dass dieses ungeschriebene Recht in einem Erbfall nicht so eng ausgelegt werden darf, dass eine Witwe ihren Schadensersatzanspruch wegen unerlaubten Eingriffs in Vertragsverhältnisse gegen einen Miterben nicht vor dem Bundesgericht durchsetzen dürfe.


Montag, den 01. Mai 2006

Er war's, nicht ich  

.   Dass solch ein Fall bis vor den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington kommen muss, ist kaum zu glauben: Der Angeklagte wollte zu seiner Entlastung den Beweis antreten, dass ein anderer die Tat beging und gestand. Das Gericht verwehrte ihm dieses Recht. Der Supreme Court entschied am 1. Mai 2006 in Sachen Bobby Lee Holmes v. South Carolina, Az. 04-1327, 547 US __ (2006), dass die mit starken forensischen Beweismitteln untermauerte Verteidigung zulässig ist.


Montag, den 01. Mai 2006

Lügendetektor wertlos  

.   Die American Polygraph Association verteidigt den Einsatz von Lügendetektoren, doch die Medien weisen heute auf den geringen Wahrheitswert der Geräte hin. Allein der psychologische Druck ist wertvoll. Die Angst vor dem von einer objektiven Maschine ausgespuckten Ergebnis führt Prüflinge zu Geständnissen oder Erklärungen, die sie sonst nicht abgeben würden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.