×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 18. Juli 2006

Schaden durch gelöschte Dateien

 
.   Kalifornische Skripte für ein deutsches Filmhaus verschwinden beim DSL-Einbau. Den ISP mit dem tollpatschigen Techniker verklagt ihr Autor. Nach der Datenlöschung, doch vor dem Versuch der Datenrettung gelangen 4.134 neue Dateien auf die Festplatte. Die Rettung der unfertigen Drehbücher misslingt. Der Verfasser glaubt, die Werke bereits für $2,7 Mio. verkauft zu haben. Die Geschworenen sprechen ihm $60.000 zu.

Er möchte gern mehr und verliert am 5. Juli 2006 vor dem zweiten kalifornischen Berufungsgericht in Sachen Nicholas Boyd v. SBC Advanced Solutions, Inc., Az. B181807, das seine Argumente beurteilt, die Jury habe die Tatsachen nicht verstanden und der Richter habe das Recht falsch angewandt.

Das Urteil ist nicht nur wegen der gründlichen Auseinandersetzung mit den Verfahrensschritten im US-Prozess, der Darlegung materieller Anspruchsgrundlagen und der Rolle von Richter und Zivilgeschworenen lesenswert. Auch die Szenen nachlässiger Datensicherung wertvoller Werke, der an der Realität vorbeirauschenden Ansichten eines aufstrebenden Künstlers und der Druckserei der Zeugen lassen die Lektüre des Berufungsurteils fast zum literarischen Genuss werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER