Königsprogramm verfassungswidrig
CK • Washington. Das von Bush eingerichtete Abhörprogramm ist nicht nur vermutlich verfassungswidrig, sondern heute auch so vom US-Bundesgericht erster Instanz in Detroit beurteilt worden. Bush hatte die National Security Agency angewiesen, Telefonate abzuhören, ohne einen ordentlichen Gerichtsbeschluss oder den vom FISA-Geheimgericht einzuholen. Aus unerfindlichen Gründen behauptet die Regierung weiterhin, ohne erkennbare Verfassungsgrundlage zu solchen Programmen ermächtigt zu sein.
Nachtrag: Die Entscheidung vom 17. August 2006, Az. 06-CV-10204, kann jetzt bei der Klägerin, der American Civil Liberties Union, abgerufen werden.
Nachtrag: Die Entscheidung vom 17. August 2006, Az. 06-CV-10204, kann jetzt bei der Klägerin, der American Civil Liberties Union, abgerufen werden.