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Donnerstag, den 17. Aug. 2006

Königsprogramm verfassungswidrig  

.   Das von Bush eingerichtete Abhörprogramm ist nicht nur vermutlich verfassungswidrig, sondern heute auch so vom US-Bundesgericht erster Instanz in Detroit beurteilt worden. Bush hatte die National Security Agency angewiesen, Telefonate abzuhören, ohne einen ordentlichen Gerichtsbeschluss oder den vom FISA-Geheimgericht einzuholen. Aus unerfindlichen Gründen behauptet die Regierung weiterhin, ohne erkennbare Verfassungsgrundlage zu solchen Programmen ermächtigt zu sein.

Nachtrag: Die Entscheidung vom 17. August 2006, Az. 06-CV-10204, kann jetzt bei der Klägerin, der American Civil Liberties Union, abgerufen werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.