Die Mindermeinung von Richter Henderson vertritt die weithin geachtete Auffassung, dass das Second Amendment kein individuelles Recht auf Waffenbesitz vorsieht: A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed. Diese Ansicht hatte auch das Untergericht in Washington, DC geteilt. Waffenverbot USA
Die Mindermeinung von Richter Henderson vertritt die weithin geachtete Auffassung, dass das Second Amendment kein individuelles Recht auf Waffenbesitz vorsieht: A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed. Diese Ansicht hatte auch das Untergericht in Washington, DC geteilt. Waffenverbot USA
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.