Waffenverbot verfassungswidrig
CK • Washington. Die Hauptstadt ist stolz auf ihr allgemeines Waffenverbot, doch hat das zweithöchste Gericht der USA dieses gerade für verfassungswidrig erklärt. In Sachen Shelly Parker et al. v. District of Columbia, Az. 04-7041, entschied am 9. März 2007 der United States Court of Appeals mit zwei zu einer Stimme, dass das 30 Jahre alte Verbot den zweiten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung verletzt.
Die Mindermeinung von Richter Henderson vertritt die weithin geachtete Auffassung, dass das Second Amendment kein individuelles Recht auf Waffenbesitz vorsieht: A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed. Diese Ansicht hatte auch das Untergericht in Washington, DC geteilt. Waffenverbot USA
Die Mindermeinung von Richter Henderson vertritt die weithin geachtete Auffassung, dass das Second Amendment kein individuelles Recht auf Waffenbesitz vorsieht: A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed. Diese Ansicht hatte auch das Untergericht in Washington, DC geteilt. Waffenverbot USA