CK • Washington. Der
equitable Estoppel-Grundsatz kann verwirren, muss es jedoch nicht. Ein gute Tatsachenlage kann das Prinzip anschaulich vermitteln. Eine klare Urteilsbegründung ist noch besser. Ein Streit zwischen Anwältskanzleien in Sachen
Immigration Law Group, LLP et al. v. Danna McKitrick, PC et al., Az. 06-2209, wird vom Gericht nach diesem Grundsatz gelöst.
Eine Kanzlei berät Investoren bei USA-Visen. Partner Gene McNary wechselt zur Konkurrenz und nimmt Mandanten mit. Dann fordert er von seiner ehemaligen Kanzlei ihre Honorarvorschüsse.
Da er selbst mit dem Vermittlungsdienst AIS, der ihm Mandanten zuführte, zugunsten der ersten Kanzlei vereinbart hatte, dass die Honorare bereits nach der Erbringung erster Leistungen als Einkünfte verrechnet und verteilt werden dürfen - wodurch er schneller an sein Geld kam -, gab es keine unverdienten Vorschüsse an seine neue Kanzlei zu übertragen.
Da er zudem seinen gestohlenen Mandanten versprochen hatte, ihre Mandate ohne Vergütung zu Ende zu bearbeiten, schnitt er sich ins eigene Fleisch, entschied das
Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 4. April 2007.
USA-Visum Honorar