Der Bericht wirft Wolfowitz Regelverletzungen im Nepotismusskandal vor. Über alle Nachrichtenkanäle ließ sein Mentor im Weißen Haus verlautbaren, dass er hinter Wolfowitz stehe.
Der Bericht wirft Wolfowitz Regelverletzungen im Nepotismusskandal vor. Über alle Nachrichtenkanäle ließ sein Mentor im Weißen Haus verlautbaren, dass er hinter Wolfowitz stehe.
Der United States Court of Appeals führt in seiner Begründung vom 30. April 2007 aus, dass die Baufirma sich wegen der verzögerten Fertigstellung der Bauarbeiten, die auf verspäteter Lieferung eines Zulieferers beruhen, nicht auf die Force Majeure-Regelung im Vertrag berufen kann. Die Verspätung eines Subunternehmers sei für sich genommen keine höhere Gewalt. Denn die Force Majeure-Regelung sei nicht nur bei Verschulden der Baufirma selbst, sondern auch bei Verschulden von Dritten, die die Baufirma mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragt hat, ausgeschlossen.
Das Gericht entschied zudem, dass der im Vertrag geregelte pauschalierte Schadensersatz keine unzulässige Vertragsstrafe darstellt und folglich einklagbar ist. Die Abgrenzung zwischen unzulässiger Penalty und zulässigen Liquidated Damages erfolgt nach dem anwendbaren Recht von Kansas in zwei Schritten. Das Gericht prüft die Angemessenheit der Höhe sowie, ob die Natur des Geschäfts dazu führt, dass der tatsächliche Schaden nicht einfach und abschließend bestimmt werden kann.
Ob für die Angemessenheit auf den Zeitpunkt bei Vertragsschluss abgestellt oder rückblickend der tatsächliche Schaden mit dem pauschalierten Schadensersatz verglichen werden muss, ist nach dem Recht von Kansas nicht geklärt. Das Gericht ließ diese Frage offen, da nach beiden Methoden der pauschalierte Schadensersatz reasonable erschien.
Der behauptete Verstoß der Stadt gegen den Grundsatz des fair Dealing führt nicht zum Ausschluss ihres Schadensersatzanspruchs, sondern lediglich zu seiner Reduzierung. Nach dem einzelstaatlichen Recht ist die Rechtslage aufgrund einiger alter Entscheidungen zur Aufteilung der Vertragsstrafe in diesen Fällen zwar unklar. Jedoch erklärt das Gericht, dass Kansas sich wohl der modernen Auffassung anschließen und eine Aufteilung zulassen würde.
Das Gericht lehnt ab; das Obergericht entscheidet für ihn. Es spekuliert, dass eine andere Strategie des Verteidigers die entlastenden Beweise noch in den Prozess eingeführt und damit ein anderes Ergebnis herbeigeführt haben könnte.
Am 14. Mai 2007 bestätigt der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, das erste Urteil wegen der unzulässigen Spekulation. Es bleibt nach dem Antiterrorism and Effective Death Penalty Act in Sachen Dira B. Schriro v. Jeffrey T. Landrigan aka Hill, Az. 05-1575, bei der Todesstrafe. Das Untergericht hat bei der Beurteilung der Fakten sein Ermessen rechtmäßig ausgeübt, bestimmt der Supreme Court. Todesstrafe Verteidiger USA Anwalt USA
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.