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Dienstag, den 31. Juli 2007

USA - Land der Unfreiheit?

 
.   Ein Körnchen Wahrheit findet sich auch in extremen Analysen. In Managed People - Rights v. Reality legt Nancy Levant dar, wie unfrei und oppressiv das Recht, insbesondere der Patriot Act, die USA gemacht hat. Sie stellt zahlreiche vermutete Freiheiten und Rechte - vom Autofahren bis zur Religionsausübung - der Realität des geltenden Rechts und seiner Anwendung auf den Alltag gegenüber. Die reflexive Terrorgesetzgebung nach dem 11. September 2001 lässt sie bezweifeln, dass die USA noch das Land der großen Freiheit sind, für das es sich gemeinhin hält.


Montag, den 30. Juli 2007

Oberster Richter gestürzt

 
.   Mit von Krisenstimmung belegter Stimme berichten alle Sender vom Unfall des Chief Justice in Port Clyde, Maine. John Roberts, der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, spielt eine verfassungsrechtliche und politische Schlüsselrolle. In den wenigen Jahren seiner Zugehörigkeit zum Supreme Court hat er eine erzkonservative Mehrheit um sich geschart, die mit oft divergierenden Minderheitsbegründungen, doch gleichen Ergebnissen seine Ziele umsetzt. Wenn ein Stein aus diesem Mosaik fällt, kann auch seine Koalition zerbröckeln. Deshalb findet seine Gesundheit genauso viel Beachtung wie die von Bush.



Ist Botschaft immun?

 
.   In der Washingtoner Botschaft fehlten zwei Millionen Dollar, unterschlagen vom Kulturattaché und seinen Kollegen. Der Buchhalter deckt die Tat auf, wird befördert, dann selbst eines Fehlverhaltens bezichtigt und auf Druck des zuständigen Ministers unter Rückforderung der von ihm angeblich unterschlagenen Summe entlassen.

Der Minister lässt ihn auch seines nächsten Amts beim Militärattaché entheben. Seither findet er keine Anstellung. Der Buchhalter verklagt die Botschaft und den Staat wegen Vertragsbruchs und Verleumdung. Das Gericht weist deren Einrede der Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act ab. Die Beklagten gehen in die Berufung.

In Sachen Mohammed Salem El-Hadad v. United Arab Emirates et al., Az. 06-7075, prüft das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks die Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses unter dem Recht der Staatenimmunität der USA. Der Kläger war nach einer Anstellung im Ministerium von der Botschaft in Washington wie eine Ortskraft und nicht als Beamter beschäftigt.

Die verschiedenen Bundesgerichtsbezirke vertreten unterschiedliche Auffassungen zur Ausnahme von der Staatenimmunität für nichthoheitliche Akte im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen; aaO 11 Fn 1. Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit erachtet die Anstellung des Klägers aufgrund der konkreten Ausgestaltung seiner Arbeitspflichten als nicht hoheitlich und damit nicht immun.

Das das Untergericht bestätigende Urteil vom 27. Juli 2007 ist bedeutsam, weil es mit ausführlichen Begründungen die divergierenden Ansichten der Circuits zum Immunitätsrecht in den USA erörtert und die verschiedenartigen Beschäftigungsverhältnisse an Botschaften, Konsulaten und vergleichbar vom FSIA erfassten Einrichtungen zu klassifizieren versucht.



Das unvermeidbare Wissen

 
.   Vertragliche Wettbewerbsverbote zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern waren im US-Recht lange recht unproblematisch. Solange sie vom Rechtsanwalt sorgfältig formuliert waren, ließen sie sich auch gerichtlich durchsetzen. Das German American Law Journal wies auf beachtliche, neuere Ausnahmen, die sich aus der Doktrin vom unvermeidbaren Wissen ableiten und gerade im IT-Bereich bedeutsam sind, seit 2001 hin.

Die Doktrin stellt eine Gefahr für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Trade Secrets, sowie für vertragliche Wettbewerbsverbote dar. Wenn unvermeidbares Wissen von einem Arbeitgeber zum anderen mitgenommen werden darf, höhlt es Wettbewerbsverbote aus.

Die Rechtsprechung setzt sich damit vorsichtig auseinander. Einerseits soll der Arbeitnehmer, der für ein Wettbewerbsverbot durch keine Karenzzahlung entschädigt wird, im beruflichen Fortkommen nicht beeinträchtigt werden. Andererseits sind legitime Wettbewerbsverbote durchzusetzen. Ein neuer Überblick von Garrison und Wendt, The Evolving Law of Employee Non-Competes: Recent Trends and an Alternative Policy Approach, stellt die Trends aus akademischer Sicht auf 97 Seiten dar. Die Verfasser schlagen einen Rahmen für die Weiterentwicklung des amerikanischen Rechts vor.


Sonntag, den 29. Juli 2007

Prorogation und Rechtswahl

 
.   Ein Musiker ist wie ein Ballonfahrer an eine vertragliche Gerichtsstandsklausel, Forum Selection Clause, gebunden, erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks:
A plaintiff may think that as the initiator of a lawsuit he is the lord and master of where the litigation will be tried and under what law. But if he is a party to a contract that contains forum selection and choice of law clauses his view of himself as ruler of all he surveys may, like an inflated balloon, suffer considerable loss of altitude. Such is the situation plaintiff faces in the appeal before us, where we revisit an issue last addressed by us 15 years ago: what is the effect of a forum selection clause on a complaint that asserts claims arising under the Copyright Act?
Die ersten Prüfungsschritte klären, ob die Prorogation der sie bestreitenden Partei mitgeteilt wurde, ob die Klausel zwingend wirkt und ob sie die Ansprüche und Parteien erfasst. Trifft dies zu, greift eine Vermutung für ihre Durchsetzbarkeit, Enforceability. Diese Vermutung, Presumption, darf durch ein Rebuttal widerlegt werden, vgl. M/S Bremen v. Zapata Off-Shore Co., 407 US 1 (1972).

Im Fall des als Pete Rock bezeichneten Klägers wird die Prüfung durch eine Rechtswahlklausel erschwert, die englisches Recht auf seinen Vertrag mit einem Plattenhaus anwendbar macht. Das Gericht wendet in Sachen Peter Phillips v. Audio Active Ltd. et al., Az. 05-7017, mit einer nachvollziehbaren Begründung nicht englisches, sondern US-Bundesverfahrensrecht an, weil die Rechtswahlklausel prozessualer Natur ist, aaO 11.

Hätten die Parteien Besonderheiten des englischen Rechts geltend gemacht, wäre diese Wertung nach einer Prüfung des anwendbaren IPR, Conflicts of Laws, vielleicht anders ausgefallen, aaO 14; vgl. State Trading Corp. of 14 India, Ltd. v. Assuranceforeningen Skuld, 921 F.2d 409, 417 (2d 15 Cir. 1990). Allgemein genießt die Rechtswahlklausel nämlich Vorrang; vgl. Richards v.17 Lloyd's of London, 135 F.3d 1289, 1292-93 (9th Cir. 1998). Das Gericht hält nichts von einer reflexartigen Anwendung lokalen Rechts auf die Prorogation beim gleichzeitigen Vorliegen einer Rechtswahl-und einer Gerichtsstandsklausel, vgl. Yackee, Choice of Law Considerations in the Validity & Enforcement of International Forum Selection Agreements: Whose Law Applies?, 9 UCLA J. Int'l 12 L. & Foreign Aff. 43, 67 (2004).

Die Gerichtsstandsklausel any legal proceedings that may arise out of [the agreement] are to be brought in England wird als zwingend beurteilt, ohne dass das Gericht auf die fehlende Ausschließlichkeits-Qualifizierung exclusively eingehen muss. Sein Verzicht bedeutet jedoch nicht, dass der Rechtsanwalt beim Vertragsentwurf gefahrlos auf diese Qualifizierung verzichten darf, wenn die USA einen Bezug zu Vertrag, Parteien oder Sachverhalt entfalten könnten.

Der Verzicht auf exclusively oder and none other kann von US-Gerichten so verstanden werden, dass trotz der Wahl eines ausländischen Gerichtsstands optional der US-Gerichtsstand als anrufbar gilt. In diesem Fall fallen wegen des Verzichts die vertragsrechtlichen Ansprüche jedoch unter die Klausel. Die urheberrechtlichen Ansprüche nach dem Copyright Act der USA unterlägen ihr, wenn sie sich im Sinne der arise out of-Präzedenzfälle aus dem Vertrag ableiteten.

Anders als im Schiedsrecht der USA nach dem Federal Arbitration Act ist die Wortwahl arise out of nicht weit auszulegen. Die Sachverhaltsprüfung belegt dem United States Court of Appeals for the Second Circuit, dass die urheberrechtlichen Ansprüche des Musikers nicht dem Vertrag entspringen.

Sie behaupten eine Verletzung des künstlerischen Urheberrechts durch das beklagte Studio, welches ohne des Musikers Zustimmung 15 Gesänge auf einer Platte veröffentlichte. Die Gerichtsstandsvereinbarung ist daher nicht auf die Verletzungsbehauptungen anzuwenden - obwohl die Inbesitznahme der Aufnahmen durch das Studio vom Vertrag gedeckt war -, sondern nur auf die vertraglichen Ansprüche zum vertragsgeregelten Musikalbum Soul Survivor II.

Abschließend prüft der Second Circuit, ob die Abweisung der Vertragsansprüche zur nachfolgenden Behandlung vor einem englischen Gericht zumutbar ist. Dabei geht er auf die zusätzlichen Kosten eines parallel angestrengten Verfahrens und den erschwerten Zugriff auf Zeugen und Urkunden ein, aaO 30. Ebensowenig wie das Argument, eine getrennte Beurteilung der diversen Anspruchsgrundlagen durch fractured Litigation würde die Parteien unzumutbar belasten, sprechen diese Kriterien nach der Auffassung der Richter in New York nicht gegen eine Teilabweisung der Klage.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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