Ein Spassvogel, der nicht von seinem Recht überzeugt ist? Ein am heimischen Recht Verzweifelnder, der im Ausland auf Gerechtigkeit hofft? Ein Spekulant, der Gerüchten über das US-Recht glaubt? Ein Geizkragen, dem die Vergütungsregeln für Rechtsanwälte nicht schmecken? Jemand, der nicht ahnt, dass der Mandant auch beim Erfolgshonorar für die Auslagen verantwortlich bleibt, beispielsweise ab $1.000 für den Wortprotokollführer pro Vernehmungstag in der Discovery? Oder ein Naiver ohne Vorstellung davon, wie im Erfolgshonorarunwesen abgezockt wird?
Nein danke - das rühren wir erst gar nicht an. Wir prüfen nichts. Wenden Sie sich bitte zuerst an einen Rechtsanwalt in Deutschland. Wahrscheinlich weiß er, dass bei weitem nicht jeder Lawyer in den USA an der Erfolgshonorar-Lotterie teilnimmt.
Natürlich stehen wir Ihrem Anwalt in Deutschland bei Rechtsfragen in den USA gern zu den normalen, moralisch und ethisch vertretbaren Bedingungen und zur unverbindlichen Voranfrage zur Verfügung. Und raten auch gern von einem US-Verfahren ab, wenn Prozesskosten und Erfolgsaussichten es sinnlos machen - oder das Anliegen mit den USA nichts zu tun hat. Rechtsanwalt Anwalt Erfolgshonorar Quota Litis US-Prozess Attorney Lawyer