1. Sind Sie US-Bürger?Das Formular kommt aus heiterem Himmel. Wer hätte gedacht, dass eine einfache Autoanmeldung heute mit dem Jury-System verbunden wird? Ein bisschen Datenschutz wäre doch ganz nett. Und überhaupt, laut Bruder handelt es sich um kein Auto, sondern einen bulgarischen Milchwagen.
2. Name, Anschrift stimmen?
3. Können Sie Englisch lesen, schreiben, sprechen und verstehen?
4. Sie sind behindert, damit wir für Sie Vorkehrungen treffen können?
5. Leiden Sie an geistigen oder physischen Schwächen, die Ihre Eignung als Geschworener beeinflussen?
6. Sind Sie wegen einer mit mehr als sechs Monaten Haft bedrohten Straftat vorbestraft und nicht begnadigt?
7. Haben Sie in den letzten drei Jahren als Geschworener gedient?
8. Sind Sie aktiver Militärangehöriger?
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied am 22. Februar 2007 im Fall United States of America v. Raymond P. Novak, Az. 04-55838, dass der Verurteilte der Nestle Food Company den durch seinen Diebstahl von Telefonanlagen verursachten Schaden von über $3 Millionen ersetzen muss.
Dazu darf trotz des bundesrechtlichen Veräußerungsverbots im ERISA-Gesetz, Employee Retirement Income Security Act, in seine Rentenansprüche vollstreckt werden, weil die strafrechtliche Entschädigung, die ihre Grundlage im ebenfalls bundesrechtlichen MVRA, Mandatory Victims Restitution Act, findet, vorgeht. Rente USA Strafrecht USA OpferentschaedigungRechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.