Der originäre amerikanische Antrag ohne IR-Umweg vermeidet überzogene amtliche Gebühren. Im Harmonisierungsverfahren können die IR-Gebühren die des Markenamts der USA übersteigen.Außer dem letzten ist keines dieser Probleme so gravierend, dass es nicht korrigiert werden kann. Keinem Anwalt in Europa kann ein Vorwurf gemacht werden, wenn er vermutet, dass Harmonisierung auch im Hinblick auf die USA Harmonisierung bedeutet.
Zudem vermeidet der originäre US-Antrag die Zurückweisung wegen der Einreichung durch einen nicht in den USA zugelassenen Rechtsanwalt.
Außerdem bietet der IR-Markenantrag mit der harmonisierten Waren- und Dienstleistungsbeschreibung, die von den durch Präzedenzfälle gesicherten Usancen in den USA abweicht, stets eine Angriffsfläche für den Sachbearbeiter im USPTO - und damit einen Ablehnungsgrund.
Solche Anträge berücksichtigen oft nicht die nichteingetragenen Common Law-Marken und die einzelstaatlich eingetragenen Marken - ein kritisches Risiko für den Antrag mit möglicherweise strafrechtlichen Folgen für den Antragsteller.
Schließlich gibt es in den USA nicht drei Markenklassen zu einem Preis. Man kann auch nur eine Marke anmelden und Geld sparen. Die meisten aus Europa in die USA zur Weiterbearbeitung übermittelten Antragsablehnungen umfassen drei Klassen - oft zum Fenster hinausgeworfenes Geld.
Manche europäische Markeninhaber verlieren ihre US-Marke im siebten Jahr, weil sie annehmen, dass auch die US-Marke harmonisiert 10 Jahre lang gilt.
Zudem animiert auch die beste, auf die besonderen Anforderungen des amerikanische Markenrechts zugeschnittene Identification of Goods and Services den Sachbearbeiter, eine Office Action zu erlassen. Schließlich wird er leistungsabhängig vergütet, und ein Textbaustein mit leichter Kritik bringt ihm Punkte. Die Ausgangslage ist jedoch wesentlich günstiger als bei einer IR-Formulierung, was sich auch kostensenkend auf die anwaltliche Bearbeitung auswirkt.