In Sachen American Express Co. v. Stephen G. Goetz et al., Az. 06-2184, prüfte es weiter, ob Trademark-Designer durch Analogie einen Markenschutz erlangen, denn die frührere analoge Verwendung kann die Priorität einer Marke zunichte machen. Hier hatte der Designer Kreditkartenunternehmen ein Kartendesign mit dem Logo My Life, My Card angeboten.
Eine Kartenfirma benutzte bald den selbst entwickelten Slogan My Life. My Card. Die Verwendung des Designers erfolgte jedoch nicht in der notwendigen offenen und bekannten, open and notorious Art; das Logo war nur wenigen Firmen offengelegt geworden. An die Öffentlichkeit war der Designer nicht herangetreten. Zudem wollte er die Marke nicht mit eigenen Waren oder Leistungen verknüpfen. Auch die Analogie schützt ihn daher nicht.