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Samstag, den 09. Aug. 2008

Urteile im 3. Bezirk der USA

 
.   Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied am 8. August 2008:
  1. Az.: 07-1116, TSG Inc v. US EPA: PDF-Datei
  2. Az.: 07-1048, USA v. Goldberg: PDF-Datei
  3. Az.: 06-5006, Pell v. EI DuPont de Nemours: PDF-Datei
Das DuPont-Urteil behandelt die Frage der Auswirkungen einer Verschmelzung von Unternehmen auf Betriebsrenten. DuPont hatte sich in der ERISA-Planung bei einer M&A-Transaktion vertan und muss nun nachzahlen.



Hacker in Postbank

 
.   Urlaubszeiten sind gut für Hacker. Schnell einen Dauerauftrag auf fremdem Postbank-Konto eingerichtet - und mit etwas Glück ist der Inhaber unterwegs und bemerkt die Abbuchungen nicht. Den Muellers - welchen eigentlich? - in Mönchengladbach war dieses Glück gleich zwei Mal hold.

Dass die Postbank dem verblüfften Inhaber des Online-Kontos keinen offensichtlichen Weg zur Meldung des Angriffs weist, ist erstaunlich. Dass ein Dauerauftrag mit einer anscheinend unbekannten TAN erteilt werden kann, ist verwunderlich.

Dass Kontoverbindungen wie in Amerika aus Sicherheitsgründen üblich nie veröffentlicht wurden, nicht im Browser. sondern im Kopf gespeichert sind und das teure Postbank-Konto doch geknackt werden kann, verwundert weniger. Sicherheitsspezialisten halten Obscurity zwar nicht für unnütz, doch bietet sie allein keine Sicherheit. Schon fast kriminell erscheint deshalb die PIN von lediglich fünf Zeichen, die die Postbank vorschreibt.

Eine Kontonummer, eine fünfstellige PIN erraten - das erfordert nicht einmal einen Profi-Hacker. Danke, Postbank.

Nachtrag 11. August 2008: Die Postbank wird auf Umwegen gefunden und klärt kompetent auf: Bericht.

Nachtrag 3. September 2008: Heute trifft von der Postbank ein aufklärendes Entschuldigungsschreiben ein. In Stil und Inhalt übertrifft es an Kundenfreundlichkeit alles, was man je von einer US-Bank erhoffen dürfte. Deutschland als Service-Wüste - das scheint auf die Postbank nicht zuzutreffen. Im Gegenteil. Und böse Muellers gibt's in Moenchengladbach auch nicht.



Blutige Todesurkunde unprofessionell

 
.   Eine bluttriefende Todesurkunde illustriert Misstände im Autopsie-Zentrum von Massachusetts. Sie wurde neben anderen Vorfällen zum Kündigungsauslöser. Der entlassene Arzt verklagt das Zentrum, da er sich wegen seiner Kritik an Missständen für ein Opfer von Vorwänden hält. Das für Neuengland zuständige Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks hält die Klagabweisung aufrecht.

In Sachen Abraham Philip v. John Cronin, Az. 06-1860, erklärt es am 7. August 2008 ausführlich die gruseligen Fakten und Meinungsfreiheitsansprüche, die jedoch wegen der vom Zentrum als amtlicher Stelle zu Recht behaupteten Immunität bedeutungslos werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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