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Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Vatikan und Immunität  

AK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht für den sechsten US-Bezirk entschied am 24. November 2008 in James O'Bryan et. al. v. Holy See, Az. 07-507, über eine Sammelklage gegen den Vatikan. Die Kläger behaupteten eine Haftung des Heiligen Stuhls für eine Reihe sexueller Übergriffe amerikanischer Priester an minderjährigen Kirchenmitgliedern in den Vereinigten Staaten. Das Bezirksgericht von Kentucky hatte die Ansprüche der Kläger nur zum Teil abgewiesen.

Das Berufungsgericht setzte sich mit einer Reihe von dem Sachverhalt zu Grunde liegenden Souveränitätsfragen auseinander und kam letzlich zum gleichen Ergebnis. Es stellte sich gegen die Behauptung der Kläger, der Heilige Stuhl sei sowohl souveräner Staat im Sinne des Foreign Sovereign Immunities Act als auch nichtstaatlicher Akteur und jedenfalls als letzterer für seine Handlungen als acta iure gestiones auch außerhalb des FSIA haftbar.

Die Richter entschieden zudem gegen die Anwendbarkeit der Commercial Activity Exception in 28 USC §1605 (a)(2), da der Schwerpunkt der Klägeansprüche nicht aus kommerziellen Tätigkeiten des Heiligen Stuhls folge. Die Tortious Act Exception in 28 USC §1605(a)(5) sei hingegen auf das behauptete Fehlverhalten der Beklagten anwendbar, da es sowohl die Verletzung gewohnheitsrechtlicher internationaler Menschenrechtsstandards als auch fahrlässiges Handeln und die Verletzung eingegangener Treue-und Fürsorgepflichten darstelle.

Diese Rechtsverletzungen resultierten insbesondere aus einem vom Vatikan schon 1962 erlassenen Edikt, das amerikanischen Bischöfen untersagte, sexuelle Übergriffe von Priestern an Minderjährigen den zivilen oder Strafverfolgungsbehörden in den USA zu melden.

Der Fall bietet einen grundlegenden Einblick in die derzeitige Handhabung und Auslegung des Begriffes der Staatensouveränität in den USA. Er behandelt einige der schwierigsten und kontrovers diskutierten Fragen an der Schnittstelle zwischen geltendem Recht und den dahinter stehenden politischen Erwägungen, die in der Gesetzgebung zum Foreign Sovereign Immunities Act und der dabei verfolgten Theorie der restriktiven Souveränität zum Ausdruck kommt.


Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Instanzgericht: Supreme Court  

.   Ein Fall der Original Jurisdiction: Als Instanzgericht wirkt der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Sachen Kansas v. Colorado, Az. 106. Am 1. Dezember 2008 gilt der historische Verhandlungstermin dem Streit zwischen Staaten um Wasser im Westen der USA.

Neben Staaten dürfen nach Artikel III (2) der Bundesverfassung der USA auch Botschafter und Konsuln den Supreme Court in Washington erstinstanzlich anrufen. Im Jahre 2003 sprach das Gericht Virginia im fast 400 Jahre schwelenden Streit das Recht zu, den Potomac in Maryland anzuzapfen. [US-Recht, Supreme Court, Instanzgericht]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.