Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks entschied am 16. April 2009 in Sachen A.V. et al. v. iParadigms, LLC, Az. 08-1424, gegen sie. Die Verwendung der gespeicherten Arbeiten gehe nicht über die Fair Use-Grenzen des Urheberrechts der Vereinigten Staaten hinaus.
Zudem sei ihre Nutzung transformative und beeinträchtige nicht den Marktwert von Hausarbeiten. Schließlich seien die Kläger trotz ihrer Minderjährigkeit und des Zwangsabonnements an die Nutzungsbedingungen des Dienstes gebunden, die die Archivierung vorsehen.