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Sonntag, den 26. April 2009

Plagiatschutzdienst archiviert legal  

.   Ein Plagiatschutzdienst bewertet Hausarbeiten und speichert sie, um nachfolgende Hausarbeiten mit ihnen abzugleichen. Schüler und Studenten werden zur Verwendung dieses Dienstes gezwungen. Sie verklagen den Dienst wegen seiner Nutzung ihrer Werke.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks entschied am 16. April 2009 in Sachen A.V. et al. v. iParadigms, LLC, Az. 08-1424, gegen sie. Die Verwendung der gespeicherten Arbeiten gehe nicht über die Fair Use-Grenzen des Urheberrechts der Vereinigten Staaten hinaus.

Zudem sei ihre Nutzung transformative und beeinträchtige nicht den Marktwert von Hausarbeiten. Schließlich seien die Kläger trotz ihrer Minderjährigkeit und des Zwangsabonnements an die Nutzungsbedingungen des Dienstes gebunden, die die Archivierung vorsehen. [US-Recht, Urheberrecht,Archivierung, Plagiatschutz, Hausarbeit]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.