• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 30. Juni 2009

Gehaltssenkung für Neuanwälte  

.   Von $160.000 auf $100.000 plus $25.000 Bonus senkt eine Washingtoner Kanzlei die Anfangsgehälter junger Juristen und hofft, damit Vorreiterin eines Trends zu werden. Der Bonus ist als Beihilfe zum Abzahlen der Studiengebühren vorgesehen.

Nach der Anstellung sollen die Jungjuristen weiter ausgebildet werden und nicht sofort produzieren müssen. Mandanten sollen somit erspart bleiben, dass Anfänger im dritten Untergeschoss zu hohen Sätzen ahnungslos ihre Dokumente bearbeiten.

Diese Arbeit fällt nun Anwälten mit Erfahrung und höheren Sätzen zu. Ob damit unter dem Strich eine Kostensenkung für Mandanten bleibt, wird sich zeigen. Kritiker halten den Ansatz für eine Rezessionsreaktion.


Montag, den 29. Juni 2009

Montag, den 29. Juni 2009

Hauptstadt gibt Software frei  

.   250 Mannstunden steckte die Hauptstadtverwaltung in eine GPS-Telefonsoftware und stellt sie nun jedermann als Open Source-Software zur Nutzung und lokaler Adaption zur Verfügung. Zuerst stellte sie einige neue Buslinien in den Einsatz der Bürger, dann bemerkte sie, dass sich ihr GPS auch als Informationsquelle zur Echtzeit-Ortung der Busse eignet.

Mit einem Telefon in der Hand kann der Passagier den nächsten Bus finden. Die Software darf als Open Source-Programm überall auf lokale Verhältnisse umgesetzt werden, weil Washington sich keine einschränkenden Urheberrechte zurückbehalten hat. Sie funktioniert auf diversen Telefon-Betriebssystemen.


Montag, den 29. Juni 2009

Biosimilaria nach sieben Jahren?  

.   Der im Raum Washington starken Biotechnologie-Wirtschaft geht es nicht gut. Sie lebt zyklisch. Zum Überleben suchen viele Firmen Helfer, berichtet das Washington Business Journal.

In den USA hofft die Biotech-Unternehmen auf eine Gesetzgebung, die ihre Entwicklungen 12 bis 14 Jahren lang patentrechtlich schützt. Die Verbraucherschutzbehörde des Bundes, die Federal Trade Commission, stellt sich hingegen hinter den Entwurf mehrerer Abgeordneter, die fünf Jahre für angemessen halten.

Das Weiße Haus hat nun einen Kompromiss von sieben Jahren vorgeschlagen. Solange müssten Nachahmer mit ihren Similaria warten.


Samstag, den 27. Juni 2009

Den Beklagten im Prozess strangulieren  

.   Music Locker - sind sie legal, weil kein Austausch von Musikstücken zwischen Benutzern möglich ist? Oder haben Musikvermarkter einen Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber eines Safes für Songs, weil der Kunde das einmal erworbene Lied aus dem Safe zum Abspielen in verschiedene Geräte stecken kann?

Dass solche Musikschränke legal sein sollten, zeigt die bisherige Rechtsprechung. Dass eine Klage gegen den Betreiber dennoch brutale Auswirkungen auslöst, zeigt der Bericht eines beklagten Unternehmers Legal Update on Personal Lockers vom 15. Juni 2009.

Der US-Prozess ist eine Frage des Geldes. Hat man genug davon, kann der Kläger den Beklagten prozessual strangulieren. Der Aufwand wird so eskaliert, dass für das Geschäft keine Zeit bleibt und die Nerven nicht mehr mithalten.

Der Unternehmer nennt keine Zahlen, doch der von ihm beschriebene Verteidigungsaufwand dürfte eine halbe Million Dollar überschritten haben. Dabei ist noch nicht einmal das Stadium der Schlüssigkeitsprüfung erreicht, und die Parteien befinden sich weiterhin im Beweisausforschungsverfahren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.