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Montag, den 29. Juni 2009

Montag, den 29. Juni 2009

Hauptstadt gibt Software frei  

.   250 Mannstunden steckte die Hauptstadtverwaltung in eine GPS-Telefonsoftware und stellt sie nun jedermann als Open Source-Software zur Nutzung und lokaler Adaption zur Verfügung. Zuerst stellte sie einige neue Buslinien in den Einsatz der Bürger, dann bemerkte sie, dass sich ihr GPS auch als Informationsquelle zur Echtzeit-Ortung der Busse eignet.

Mit einem Telefon in der Hand kann der Passagier den nächsten Bus finden. Die Software darf als Open Source-Programm überall auf lokale Verhältnisse umgesetzt werden, weil Washington sich keine einschränkenden Urheberrechte zurückbehalten hat. Sie funktioniert auf diversen Telefon-Betriebssystemen.


Montag, den 29. Juni 2009

Biosimilaria nach sieben Jahren?  

.   Der im Raum Washington starken Biotechnologie-Wirtschaft geht es nicht gut. Sie lebt zyklisch. Zum Überleben suchen viele Firmen Helfer, berichtet das Washington Business Journal.

In den USA hofft die Biotech-Unternehmen auf eine Gesetzgebung, die ihre Entwicklungen 12 bis 14 Jahren lang patentrechtlich schützt. Die Verbraucherschutzbehörde des Bundes, die Federal Trade Commission, stellt sich hingegen hinter den Entwurf mehrerer Abgeordneter, die fünf Jahre für angemessen halten.

Das Weiße Haus hat nun einen Kompromiss von sieben Jahren vorgeschlagen. Solange müssten Nachahmer mit ihren Similaria warten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.