Korrektur des Adwords-Urteils
CK • Washington. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erließ nach dem Urteil vom 28. Juli 2009 am 29. Juli 2009 eine korrigierte Errata Opinion in Sachen Rescuecom Corp. v. Google, Inc., Az. 06-4881.
Das Gericht hatte den Fall zur Weiterprüfung an das Untergericht zurückverwiesen, weil es selbst nicht feststellen kann, ob eine durch die Adwords-Gestaltung eintretende Verwechslung oder Verwechslungsgefahr schädlich, neutral oder gar nützlich ist.
Andererseits stellte es fest, dass die Gewerblichkeit der Nutzung von Marken bei Adwords besteht. Die weiteren Tatbestandsmerkmale, die zu einer Haftung nach dem Bundesmarkengesetz, Lanham Act, führen können, sind vom Instanzgericht zu untersuchen.
Die Urteilsbegründung ist auch in der neuen Fassung lesenswert, weil sie fallunabhängig in einem Anhang die Rechtsgeschichte des Bundesmarkenrechts der USA darstellt.
Das Gericht hatte den Fall zur Weiterprüfung an das Untergericht zurückverwiesen, weil es selbst nicht feststellen kann, ob eine durch die Adwords-Gestaltung eintretende Verwechslung oder Verwechslungsgefahr schädlich, neutral oder gar nützlich ist.
Andererseits stellte es fest, dass die Gewerblichkeit der Nutzung von Marken bei Adwords besteht. Die weiteren Tatbestandsmerkmale, die zu einer Haftung nach dem Bundesmarkengesetz, Lanham Act, führen können, sind vom Instanzgericht zu untersuchen.
Die Urteilsbegründung ist auch in der neuen Fassung lesenswert, weil sie fallunabhängig in einem Anhang die Rechtsgeschichte des Bundesmarkenrechts der USA darstellt.