• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 31. Aug. 2009

Strafe - Ordnungsgeld - Schadensersatz  

.   Heise, Welt, N-TV und amerikanische Pendants vertun sich im Urheberrecht gleichermaßen. Bei Urheberrechtsverletzungen greifen sie schnell zum Wort Strafe. Besonders wenn Geschworene hohe Geldbeträge festsetzen.

Dabei geht es in den seltensten Fällen um Strafen. Geldstrafen gibt es im Strafrecht. Sie fallen unter die Begriffe Penalties und Fines. Die meisten Fälle betreffen Zivilrecht. Da gibt es Schadensersatz, Damages, der dem Wert des Schadens, ebenfalls Damages, entspricht, den die Jury ermittelt hat.

Manchmal gibt es auch Schadensersatz als statutory Damages, wenn kein Schaden ermittelt wurde. Das ist der gesetzliche Schadensersatz, eine Art pauschaler Schadensersatz. Schließlich kennt das US-Recht eine Art Ordnungsgeld, Civil Penalties, die dem gesetzlichen Schadensersatz in der Pauschalisierung entsprechen und nicht unbedingt dem eingetretenen Schaden entsprechen.

Plagiarism Today erklärt einige Aspekte anhand von Beispielen. Aus deutscher Sicht erscheint auch die Rolle der Jury verwirrend. Die Geschworenen sind im Recht der USA nicht nur im Strafprozess aktiv; sie entscheiden auch Zivilprozesse. Allerdings spricht das letzte Wort der Richter. Deshalb ist das Verdikt der Jury kein Urteil.


Montag, den 31. Aug. 2009

Juryspruch ist kein Urteil  

.   Wie im German American Law Journal oft erklärt, stellt der Geschworenenspruch kein Urteil dar. Nach diesem Spruch muss der Richter entscheiden, ob er in ein Urteil einfließt. Die Parteien erhalten die Gelegenheit, noch in der ersten Instanz Korrekturen zu beantragen.

Im Minnesota-Musik-Mutter-Fall mit einem Schadensersatz von $1.9 Mio. wegen 24 Internetliedern haben die klagenden Musikvereine noch nicht gewonnen. Vor dem Richter sind die Anträge der Parteien anhängig.

Verknüpfungen zu den Anträgen und Anmerkungen finden sich in Parties file post-trial reply briefs in Thomas-Rasset case.


Montag, den 31. Aug. 2009

Juristensuche Twitter  

.   Juristen sind bei Twitter nicht leicht zu finden. In der Suchfunktion #Richter #Berlin eingeben, bringt nicht viel. Selbst #Anwalt #Deutschland zeigt heute nichts.

Juristen müssten sich erst nach diesem Schema eintragen, um auffindbar zu werden:
    #Beruf #Ort #Land
Also beispielsweise #Notar #Hannover. Auf dieses Schema baut die neue Anwendung Juristen Suche Twitter.

Sie setzt kein Twitter-Konto voraus und existiert als iGoogle App, iPhone App und als Webseite Juristensuche Twitter.

Da sie keinen Tag alt ist, kann sie noch Fehler enthalten, vor allem unter dem ungeprüften Windows-Betriebssystem.


Sonntag, den 30. Aug. 2009

Beweisrecht entlastet  

LG - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks entschied am 27. August 2009 in Chiaverini, Inc. v. Frenchie's Fine Jewelry, Coins & Stamps Inc., Az. 08-1360, über die Ablehnung des Antrags vor dem Instanzgericht zur Neuverhandlung vor der Jury wegen fehlerhafter Beweiswürdigung. Die Geschworenen, glaubte die Klägerin, hätten der Beweislage zuwider entschieden; auch seien in das Verfahren unzulässige Beweismittel eingeführt worden.

Sie behauptet, die Beklagte besitze wissentlich gestohlene Schmuckstücke, Münzen und Edelsteine, deren rechtmäßige Eigentümerin die Klägerin sei. Die Beklagte erwarb die Gegenstände von Heams, der sie im Namen von Gail Little verkaufen sollte. Im September 2003 informierte sich der Alleininhaber der Klägerin über die Herkunft der Gegenstände und vermutete, seine Mutter habe sie vor ihrem Tod im Jahre 2001 unberechtigt aus dem Geschäft entfernt und Gail Little gegeben.

Im Dezember 2004 folgte die Klage auf Herausgabe. Die Beklagte habe den Michigan Precious Metals and Gem Dealers Act verletzt und wissentlich gestohlene Sachen angekauft. Die Jury beurteilte das Eigentum der Klägerin als unbewiesen; das Instanzgericht schloss sich dem Verdikt an.

Zur Neubeurteilung der Beweise beantragte die Klägerin ein neues Verfahren nach Rule 59 der Federal Rules of Civil Procedure mit der Begründung, die Jury habe gegen die eindeutige Beweislage entschieden und der Verteidiger unzulässige Beweise eingebracht. An einigen Gegenständen seien Preisschilder befestigt und die Zeugenaussagen unzulässig gewesen.

Das Gericht wies den Antrag ab, weil unklärbar sei, ob die Mutter nicht vor 2001 Eigentümerin der Gegenstände gewesen sei und über die Sachen verfügen durfte. Die Behauptung der unzulässigen Zeugenaussage stützte die Klägerin darauf, dass die Erwähnung einer Gefängnisstrafe ihres Inhabers durch einen Zeugen nicht der Einschätzung des Falles, sondern lediglich der Einschränkung der Glaubwürdigkeit gedient habe und die Jury unzulässig beeinflussen sollte.

Das Gericht sah in der Erwähnung der Haftstrafe einen Beitrag zum Verfahren, weil damit klargestellt wurde, dass die Eltern des Inhabers während seiner Abwesenheit über die Gegenstände verfügten. Zudem gebe es keine Hinweise, dass der Verteidiger den Zeugen angewiesen habe, die Haft des Inhabers der Klägerin anzusprechen.

Die Klägerin behauptete desweiteren, die Aussage eines Polizeibeamten, er habe die Eigentumsrechte nicht ermitteln können, stelle eine Meinung dar, die das Zivilverfahren unzulässig beeinflusst habe. Das Gericht sah darin keine Beeinflussung und verwies auf die Belehrung der Jury durch das Instanzgericht, sie dürfte die Meinung ignorieren.

Abschließend unterstrich das Berufungsgericht, dass unzulässige Beweise nach der Rule 61 der Federal Rules of Civil Procedure nicht immer neue Verfahren rechtfertigen. Um ein neues Verfahren zu beantragen, müsse die Klägerin belegen, dass das erste Verfahren ungerecht gewesen und von Vorurteilen oder Befangenheit beeinflusst war.


Samstag, den 29. Aug. 2009

Beschluss über Aktien im Ausland  

.   Bei bestehender örtlicher Zuständigkeit, personal Jurisdiction, über eine Bank im Ausland darf ein Gericht in New York die Bank anweisen, im Ausland belegene Aktien an eine bestimmte Partei zu übertragen.

Das Gericht ist nicht gezwungen, sich allein auf die Zuständkeit wegen der Belegenheit einer Sache, in rem Jurisdiction, zu stützen.

Diesen Grundsatz wandte der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 20. August 2009 im Fall Koehler v. Bank of Bermuda Ltd. auf einen seit 1991 schwelenden Streit an.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.