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Samstag, den 08. Aug. 2009

Nr. 111: Sotomayor, Latina

 
.   Am 8. August 2009 wurde Richterin Sotomayor als 111. Justice des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC eingeschworen. Als stolze Latina feiert sie die spanisch­sprachige Bevölkerung der USA; als ebensolche rief sie in der Vorstellung mancher englisch­sprachiger Amerikaner Besorgnis hervor. Im Supreme Court an der First Street, N.E. arbeiten neun Justices und ein Chief Justice.



Akten in der Cloud

 
.   In den Wolken des Internets sind Dokumente sanft aufgehoben. Wiegen im internationalen Verkehr der bessere Zugriff und die höhere Datensicherheit die rechtlichen Risiken auf?

Unternehmen, die den amerikanischen Vorschriften über Ausfuhrkontrollen unterliegen - und dazu zählen viele deutsche -, müssen zuerst sicherstellen, dass ihre Dokumente nicht über die Grenzen fliegen. Bei Google Docs und anderen Diensten landen Dateien naturgemäß in den über den Globus verstreuten Daten­zentren - ein erhebliches Risiko, wenn US-Regeln beispielsweise das Speichern oder Lagern von Akten über Verschlüs­selungs­techniken oder Raketen­bau­pläne in Karlsruhe gestatten, aber nicht in Khartoum.

Der US-Prozess bietet auch Anlass zur Besorgnis. Löst sich die Cloud auf, kann der Datenzugriff - bei einem Litigation Hold die erfor­derliche Daten­sicherung schon vor einem Prozess - gefährdet sein. Dass der Hund die Festplatte vergraben hat, lassen die Gerichte im Rahmen des elektro­nischen Ausforschungs­beweis­verfahrens, e-Discovery, schon lange nicht mehr als Entschuldigung gelten. Ebensowenig zählt das Versagen der Cloud - also bleibt zum Schutz vor strammen Prozess­sanktionen nur die zusätzliche, wolken­freie Datensicherung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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