Akten in der Cloud
CK • Washington. In den Wolken des Internets sind Dokumente sanft aufgehoben. Wiegen im internationalen Verkehr der bessere Zugriff und die höhere Datensicherheit die rechtlichen Risiken auf?
Unternehmen, die den amerikanischen Vorschriften über Ausfuhrkontrollen unterliegen - und dazu zählen viele deutsche -, müssen zuerst sicherstellen, dass ihre Dokumente nicht über die Grenzen fliegen. Bei Google Docs und anderen Diensten landen Dateien naturgemäß in den über den Globus verstreuten Datenzentren - ein erhebliches Risiko, wenn US-Regeln beispielsweise das Speichern oder Lagern von Akten über Verschlüsselungstechniken oder Raketenbaupläne in Karlsruhe gestatten, aber nicht in Khartoum.
Der US-Prozess bietet auch Anlass zur Besorgnis. Löst sich die Cloud auf, kann der Datenzugriff - bei einem Litigation Hold die erforderliche Datensicherung schon vor einem Prozess - gefährdet sein. Dass der Hund die Festplatte vergraben hat, lassen die Gerichte im Rahmen des elektronischen Ausforschungsbeweisverfahrens, e-Discovery, schon lange nicht mehr als Entschuldigung gelten. Ebensowenig zählt das Versagen der Cloud - also bleibt zum Schutz vor strammen Prozesssanktionen nur die zusätzliche, wolkenfreie Datensicherung.
Unternehmen, die den amerikanischen Vorschriften über Ausfuhrkontrollen unterliegen - und dazu zählen viele deutsche -, müssen zuerst sicherstellen, dass ihre Dokumente nicht über die Grenzen fliegen. Bei Google Docs und anderen Diensten landen Dateien naturgemäß in den über den Globus verstreuten Datenzentren - ein erhebliches Risiko, wenn US-Regeln beispielsweise das Speichern oder Lagern von Akten über Verschlüsselungstechniken oder Raketenbaupläne in Karlsruhe gestatten, aber nicht in Khartoum.
Der US-Prozess bietet auch Anlass zur Besorgnis. Löst sich die Cloud auf, kann der Datenzugriff - bei einem Litigation Hold die erforderliche Datensicherung schon vor einem Prozess - gefährdet sein. Dass der Hund die Festplatte vergraben hat, lassen die Gerichte im Rahmen des elektronischen Ausforschungsbeweisverfahrens, e-Discovery, schon lange nicht mehr als Entschuldigung gelten. Ebensowenig zählt das Versagen der Cloud - also bleibt zum Schutz vor strammen Prozesssanktionen nur die zusätzliche, wolkenfreie Datensicherung.