Unternehmen, die den amerikanischen Vorschriften über Ausfuhrkontrollen unterliegen - und dazu zählen viele deutsche -, müssen zuerst sicherstellen, dass ihre Dokumente nicht über die Grenzen fliegen. Bei Google Docs und anderen Diensten landen Dateien naturgemäß in den über den Globus verstreuten Datenzentren - ein erhebliches Risiko, wenn US-Regeln beispielsweise das Speichern oder Lagern von Akten über Verschlüsselungstechniken oder Raketenbaupläne in Karlsruhe gestatten, aber nicht in Khartoum.
Der US-Prozess bietet auch Anlass zur Besorgnis. Löst sich die Cloud auf, kann der Datenzugriff - bei einem Litigation Hold die erforderliche Datensicherung schon vor einem Prozess - gefährdet sein. Dass der Hund die Festplatte vergraben hat, lassen die Gerichte im Rahmen des elektronischen Ausforschungsbeweisverfahrens, e-Discovery, schon lange nicht mehr als Entschuldigung gelten. Ebensowenig zählt das Versagen der Cloud - also bleibt zum Schutz vor strammen Prozesssanktionen nur die zusätzliche, wolkenfreie Datensicherung.