Allein das Beweisverfahren früh im Prozess verursacht nicht nur Anwaltshonorare - gemessen am erheblichen Zeitaufwand -, sondern auch spürbare Kosten für Video- und Wortprotokollführer. Dabei kommen schnell $3000 pro Vernehmungstag zusammen.
Einkunftslose Häftlinge haben es erst recht schwer. Zum Beispiel nimmt die Entscheidung vom 4. Juni 2013 des Bundesgerichts für Delaware dem Kläger fest jede Aussicht, Zeugen zu vernehmen. Im Fall Timothy Fletcher v. Gladys Little kündigt es unter 3) an, dass es den Vernehmungsantrag abweisen wird, wenn der Häftling nicht kurzfristig seine finanziellen Möglichkeiten für die Protokollführungskosten sowie die Zeugenladung nachweisen kann.