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Montag, den 10. Juni 2013

Kein Recht für Arme  

.   Deutsche Mandanten, darunter Unternehmen, erklären oft, dass sie sich den Prozess in den USA nicht leisten können. Dasselbe gilt für das noch teurere Schiedsverfahren. Vor Gericht geht es dabei nicht um die $350 Gerichtsgebühren.

Allein das Beweisverfahren früh im Prozess verursacht nicht nur Anwaltshonorare - gemessen am erheblichen Zeitaufwand -, sondern auch spürbare Kosten für Video- und Wortprotokollführer. Dabei kommen schnell $3000 pro Vernehmungstag zusammen.

Einkunftslose Häftlinge haben es erst recht schwer. Zum Beispiel nimmt die Entscheidung vom 4. Juni 2013 des Bundesgerichts für Delaware dem Kläger fest jede Aussicht, Zeugen zu vernehmen. Im Fall Timothy Fletcher v. Gladys Little kündigt es unter 3) an, dass es den Vernehmungsantrag abweisen wird, wenn der Häftling nicht kurzfristig seine finanziellen Möglichkeiten für die Protokollführungskosten sowie die Zeugenladung nachweisen kann.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.