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Dienstag, den 16. Sept. 2014

Verzerrtes Politikerprotestfoto: Fair Use?  

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Copyright
Michael Kienitz: Foto
Sconnie Nation: Text
Quelle: 7th Circuit Court
Darf der Hoffotograf eines Politikers dessen Kritikern die verzerrte Wieder­verwen­dung eines Fotos auf einem T-Shirt verbieten, die sich auf die Fair Use-Aus­nahme des Copyright Act, 17 USC §107, berufen? Der Foto­grafierte hatte 1969 an der ersten anti­authoritären Protest­party teil­genommen und will sie jetzt, selbst an die Macht gelangt, unter­sagen. Er schickt seinen Foto­grafen vor, um auch das Protest­hemd mit seinem Bildnis zu verbieten.

Überraschend wendet sich die Revision von der Trans­formations­prüfung des Fair Use-Grund­satzes ab, den das Revisions­gericht in New York City jüngst bei der Buch­digitali­sierung weiter­entwickelt hat. In Chicago entschied am 15. September 2014 das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Michael Kienitz v. Sconnie Nation, LLC hingegen, dass die Verwen­dung des Fotos allein an der gesetz­lichen Fair Use-Liste zu messen ist.

Die Trans­formations­theorie gefährdet nach seiner Auf­fassung den Schutz deriva­tiver Werke nach 17 USC §106(2). Trotz dieses Verzichts stellt es Fair Use fest. Das Werk ist so verzerrt, dass vom Original fast nichts übrig bleibt. Die Hemdenmacher hätten allerdings selbst ein Foto aufnehmen sollen, denn Fair Use entschuldigt keine Faulheit. Der Wiederverkaufswert des Originals wird nicht beeinträchtigt. Die Einkünfte der Beklagten sind minimal - Hauptzweck des Hemds ist der rechtmäßige Protest.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.