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Freitag, den 17. Okt. 2014

Tot am Schreibtisch  

.   Die Flying Tigers hatte er aufgebaut, um Mao zu schlagen, dann aus Formosa den Staat Taiwan gebildet und später einen Putsch in einer Bananenrepublik inszeniert - stets im Dienste der Mandanten und Präsidenten, denen er auch rüstig treu blieb. Mit 80 hauchte er zum letzten Mal, am Schreibtisch und überhaupt.

Der neue Managing Partner hat dieses Bild vom Vorgänger vor Augen und ärgert sich insgeheim über den Fehlschlag, vor Jahrzehnten Unabhängigkeitskämpfern eine kleine Südseeinsel abzuverhandeln, um dort für reiche und idealistische Mandanten einen neuen Staat nach dem Modell Singapur als neue Heimat für die Boat People aufzubauen.

Erfahrung mit der Staatengründung und Folgen ihrer Verschmelzung sowie den notwendigen internationalen Übereinkünften und Gesetzen hat die Kanzlei, und die unter neuer Leitung hinzugekommenen Partner ergänzen die internationalen Kompetenzen.

Der Durchschnittsmandant will Wirtschaftsrecht oder die Abwehr amerikanischer Klagen, keine Revolution - und heute ist sie für Rechtsanwälte ohnehin nicht so leicht mit Standesrecht vereinbar -, und wenn jener im Weltall, im Nanonebel oder weltweit in 90 von 100 Rechnern vertreten ist, kann der neue Mann auf fähige Kollegen bauen. Vor 80 gibt es noch viel zu tun.


Freitag, den 17. Okt. 2014

Furcht vor Verfolgern in den USA  

.   Einmal in den USA etwas angestellt? Angst vor Klage oder Anklage? In einem Rechtshilfeverfahren mit den USA erwähnt worden? Bei solchen Gedanken fragt man sich, wie sich ermitteln lässt, ob in den USA ein Verfahren droht oder man sorgenlos zu Berufs- oder Besuchsreisen in den USA fliegen kann.

Bei 56 unabhängigen Rechtskreisen in den USA - Kreise und Städte nicht eingerechnet - bedingt die Nachforschung einen erheblichen Aufwand. Eine zentrale Anlaufstelle gibt es weder für Beklagte noch Angeklagte. Jeder Sheriff kann für seinen Ort bescheinigen, dass nichts vorliegt, doch was nützt das am Flughafen? Die Verfolgungsinstanzen beschränken sich nicht auf Staatsanwaltschaften; man muss auch an die zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfolgung denken.

Anwälte und Unternehmen, die an bestimmte Datenbanken angeschlossen sind, können kostenpflichtige Anfragen vornehmen. Zivilprozesse sind einfacher zu finden als Strafverfahren, die auch geheim gehalten sein können, bis der Staat des Beschuldigten habhaft wird. Zudem können sie bei bestehenden Zugangsrechten die schwarzen Listen, die nach Drogen-, Geldwäsche-, Sanktionen-, Embargo-, Exportkontroll- und Waffenausfuhrgesetzen geführt werden, überprüfen. Schließlich ist an privat vorgehaltene Datenbanken, wie die von Investigative Consultants, Inc., zu denken, die in engen gesetzlichen Grenzen Datenbestände aus vielen Teilen der Welt verwalten und nur Staaten, Rechtsanwälten und Finanzinstitutionen offen stehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.