… wenn es um amerikanische Teile geht, greift auch das US-Recht, gleich von wo die Ausfuhr erfolgt, und dafuer haben wir eine Export Control- und ITAR-Abteilung.
Frage: Mich hat das schon immer interessiert, gibt es dafür eine dogmatische Konstruktion?Aus der Antwort:
… das Exportkontrollrecht der USA ist unsystematisch und undogmatisch geregelt. Der Reform von 1985 - Ansätze einer Systematik von mir in: US-Amerikanische Exportkontrollen, in DGIR, Rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen der deutschen EDV-Branche, 1989, 118, und US-(Re-)Exportkontrollen und Informationstechnologie: Entwicklungen im Sanktionenbereich, in Goebel, Rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen der deutschen EDV-Branche, 1990, 216 - folgt heute eine weitere Reform, die auch die Verantwortlichkeiten zwischen Weißem Haus, Außenministerium, Finanzministerium und Wirtschaftsministerium neu regelt.
Übersichtlicher wird dieses Recht, das in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Dekreten des Präsidenten und Sanktionenentscheidungen ausgestaltet ist, deshalb nicht. Andere Ministerien und Bundesbehörden mischen weiterhin mit, von der NSA bei Verschlüsselungsfragen über den Pentagon bis zur Energiebehörde bei Öl. Militärische Güter - z.B. Lötverfahren für Platine im Zivilsatelliten - werden vorrangig vom Außenministerium nach den International Traffic in Arms Regulations behandelt.
Das Recht differenziert die Behandlung von Ausfuhren und Wiederausfuhren nach Ländern, Personen, Verwendung, Waren und Wissen, doch auch nach der Art der Übertragung - z.B. technisches Wissen auf wissenschaftlichen Kongressen mit Teilnahme von Ausländern oder in der Unternehmenszusammenarbeit - Beispiel: deutsche Firma mit iranischem Mitarbeiter. Wichtig ist im Ausland, dass die Wiederausfuhr amerikanischer Waren oder Knowhows ins Inland oder sonstige Ausland den amerikanischen Bestimmungen unterliegt, auch wenn die amerikanischen Waren oder Kenntnisse in ausländische Waren integriert werden.
Da natürliche und juristische Personen bei einer Verletzung des Exportkontrollrechts ihre Eintragung in Schwarze Listen befürchten müssen, gibt es kaum Rechtsprechung, die Klarheit in diese Sparte des US-Rechts bringen könnte. In der Regel verfolgen Unternehmen bei selbst entdeckten Verfehlungen den Weg der Selbstanzeige sowie bei einer Verfolgung den Verhandlungsweg, um einen Vergleich mit vereinbarten Strafen, sonstigen Sanktionen und der Aufdeckung von Geschäftsbeziehungen einzugehen. Die Schwarzen Listen sind auch für ausländische Personen bedeutsam, weil niemand in den USA oder im Ausland mit Personen auf den Listen mit Waren oder Wissen amerikanischen Ursprungs handeln darf.
Die von OFAC im Finanzministerium verwalteten Finanzkontrollen gehen in der Regel weiter als die Exportkontrollen, weil sie auch die Einfuhr von Finanzmitteln berühren. Auch wir Anwälte sind von den Regeln betroffen, weil wir nur mit Sondergenehmigungen für Personen auf Schwarzen Listen oder aus bestimmten Ländern arbeiten und von ihnen Honorare annehmen dürfen.