CK • Washington. Am 11. 1. 2016 stellte der Clerk of the Court die Zulassungsurkunde für den Verfasser zum United States Court of Appeals for the Second Circuit aus. Dieses Bundesrevisionsgericht sitzt in New York City. Der Verfasser sitzt hingegen in der Hauptstadt der USA, Washington, DC, und braucht die neue Anwaltszulassung nur für Bundesrevisionsverfahren in der zweiten Stadt der USA. Was besagt die Urkunde letztlich?
Jeder Staat der USA hat parallel zur dreistufigen Bundesgerichtsbarkeit seine eigene Gerichtsbarkeit, die im Staat New York kurioserweise unten mit dem Supreme Court beginnt und oben beim Court of Appeals endet. In der Bundesgerichtsbarkeit ist der United States Supreme Court der Oberste Bundesgerichtshof, mit Sitz in Washington, DC.
Das Revisionsgericht des zweiten Bundesbezirks ist für New York und zwei Nachbarstaaten zuständig, hat aber nichts mit der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit zu tun. Die einzelstaatliche Zulassung ist Sache der einzelstaatlichen Anwaltschaften, oder beim Verfasser der Kammer und des Court of Appeals im District of Columbia, der immer noch kein Staat ist. Die Zulassung zum Gericht in New York City bedeutet also keine Zulassung für die Gerichte des Staates New York, sondern eine Zulassung im dortigen zweiten Bundesbezirk einschließlich New York zu dessen Revisionsgericht. Washington, DC beheimat gleich zwei Revisionsgerichte des Bundes, und die Zulassung im zweiten Bezirks im Nordosten ist manchmal praktisch.