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Donnerstag, den 21. Jan. 2016

Gilt die Zulassung in New York City auch in New York?  


Zulassungsurkunde New York City Bundesrevisionsgericht
.   Am 11. 1. 2016 stellte der Clerk of the Court die Zulassungsurkunde für den Ver­fasser zum United States Court of Appeals for the Second Circuit aus. Dieses Bundesrevisionsgericht sitzt in New York City. Der Verfasser sitzt hingegen in der Hauptstadt der USA, Washington, DC, und braucht die neue Anwaltszulassung nur für Bundes­revisions­verfahren in der zweiten Stadt der USA. Was besagt die Urkunde letztlich?

Jeder Staat der USA hat parallel zur dreistufigen Bundesgerichtsbarkeit seine eigene Gerichtsbarkeit, die im Staat New York kurioserweise unten mit dem Supreme Court beginnt und oben beim Court of Appeals endet. In der Bun­desgerichtsbarkeit ist der United States Supreme Court der Oberste Bun­desgerichtshof, mit Sitz in Washington, DC.

Das Revisionsgericht des zweiten Bundesbezirks ist für New York und zwei Nachbarstaaten zuständig, hat aber nichts mit der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit zu tun. Die einzelstaatliche Zulassung ist Sache der einzelstaatlichen Anwalt­schaf­ten, oder beim Verfasser der Kammer und des Court of Appeals im District of Columbia, der immer noch kein Staat ist. Die Zulassung zum Gericht in New York City bedeutet also keine Zulassung für die Gerichte des Staates New York, sondern eine Zulassung im dortigen zweiten Bundesbezirk einschließlich New York zu dessen Revisionsgericht. Washington, DC beheimat gleich zwei Revisionsgerichte des Bundes, und die Zulassung im zweiten Bezirks im Nordosten ist manchmal praktisch.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.